Lehen für Hans Seiz von Rheineck um einen Rebberg genannt Küng am Buechberg und eine Wiese in Gaissau
Titel
Lehen für Hans Seiz von Rheineck um einen Rebberg genannt Küng am Buechberg und eine Wiese in Gaissau
Signatur
AA 1 L 108
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1658.01.01
Archivalienart
Urkunde
Entstehungszeitraum, Anmerkung
auff anfang jenerß
Ausprägung
analog
Enthält
Nachtrag auf der Rückseite: Am 05.03.1663 Übergabe an Johannes Diezi, Georg Diezis Sohn.
Format (Höhe x Breite)
24,0 cm x 34,1 cm (Plica geschlossen); 28,0 cm x 34,1 cm (Plica offen)
Trägermaterial
Pergament
Siegler
Karl Betschart, Hauptmann, Ratsherr und Landschreiber von Schwyz, Landvogt im Rheintal
Siegelbeschreibung
Siegel hängt, Wachs in Holzkapsel, rund, in der Mitte gebrochen
Schreiber
Paul Alfons Tanner, Landschreiber
Regest
Karl Betschart, Hauptmann, Ratsherr und Landschreiber von Schwyz, Landvogt im Rheintal, verleiht auf Lebenszeit im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals an Hans Seiz, Sohn des verstorbenen Jakob Seiz, das Lehen, das seinem jüngsten Bruder gehört und durch dessen Tod an den Landvogt heimgefallen ist. Das Lehen besteht aus einem Rebberg genannt Küng (König) am Buechberg oben beim Buechbergstein und aus einer halben Wiese (wysmat) jenseits des Rheins in Gaissau. Bartholomäus (Bartli) Lutz besitzt von der Wiese den anderen Teil. Der Lehenzins der Wiese von drei Gulden und 15 Kreuzer ist jährlich an Martinstag (11.11.) dem Landvogt zu bezahlen. Der Weinberg wird um den halben Wein verliehen, zu entrichten jährlich dem Landvogt mit dem Zehnten. Der Rebberg ist vom Lehennehmer jährlich mit Mist und mit Stickeln nach Bedarf zu versorgen, wovon der Landvogt die Hälfte übernimmt. Beim Wimmen, Tragen und Bedecken mit Erde (erden) gibt Hans Seiz die Speise und der Landvogt den Lohn.
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich