Regest
Vor Leopold Feer, Hauptmann und Ratsherr von Luzern und Landvogt im Rheintal, erscheint Bartholomäus (Bartli) Lutz von Thal mit der Bitte, ihm seinen Rebberg, den Langenweingarten am Buechberg, um den dritten Teil und den Zehntwein zu bewilligen samt der dazugehörigen Wiese. Seiner Bitte wird entsprochen und der Landvogt verleiht ihm im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte den Langenweingarten (Lang Weingarten) um jährlich einen Drittel Wein und um den Zehnten. Der Unterhalt liegt allein beim Lehennehmer. Dieser muss auch jährlich den Rebberg mit sieben Fudern Mist und mit Stickeln nach Bedarf versehen. Dazu gehört auch eine Wiese in Gaissau jenseits des Rheins, von der er einen jährlichen Zins von drei Gulden und einem Ort (1/4 Gulden) dem Landvogt bezahlen soll.