Lehen für Bartholomäus Lutz um den Langenweingarten am Buechberg und eine Wiese in Gaissau AA 1 L 95



Urkunde

Lehen für Bartholomäus Lutz um den Langenweingarten am Buechberg und eine Wiese in Gaissau

Detailansicht
Titel

Lehen für Bartholomäus Lutz um den Langenweingarten am Buechberg und eine Wiese in Gaissau

Signatur

AA 1 L 95

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1654.05.16

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Anmerkung

auff sambstag nach auffahrt

Ausprägung

analog

Format (Höhe x Breite)

25,4 cm x 33,6 cm (Plica geschlossen); 29,9 cm x 33,6 cm (Plica offen)

Trägermaterial

Pergament

Siegler

Leopold Feer, Hauptmann und Ratsherr von Luzern, Landvogt im Rheintal

Siegelbeschreibung

Siegel fehlt, Pergamentstreifen vorhanden

Schreiber

Paul Alfons Tanner, Landschreiber

Vermerke

(17. Jh.): Lehenbrieff umb dz stuckh reben genant König am Buchberg sambt einer wisen zu Geysaw enert dem Rhein für Bartolome Lutzen zue Thal anno 1654

Regest

Vor Leopold Feer, Hauptmann und Ratsherr von Luzern und Landvogt im Rheintal, erscheint Bartholomäus (Bartli) Lutz von Thal mit der Bitte, ihm seinen Rebberg, den Langenweingarten am Buechberg, um den dritten Teil und den Zehntwein zu bewilligen samt der dazugehörigen Wiese. Seiner Bitte wird entsprochen und der Landvogt verleiht ihm im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte den Langenweingarten (Lang Weingarten) um jährlich einen Drittel Wein und um den Zehnten. Der Unterhalt liegt allein beim Lehennehmer. Dieser muss auch jährlich den Rebberg mit sieben Fudern Mist und mit Stickeln nach Bedarf versehen. Dazu gehört auch eine Wiese in Gaissau jenseits des Rheins, von der er einen jährlichen Zins von drei Gulden und einem Ort (1/4 Gulden) dem Landvogt bezahlen soll.

Regest

Vor Leopold Feer, Hauptmann und Ratsherr von Luzern und Landvogt im Rheintal, erscheint Bartholomäus (Bartli) Lutz von Thal mit der Bitte, ihm seinen Rebberg, den Langenweingarten am Buechberg, um den dritten Teil und den Zehntwein zu bewilligen samt der dazugehörigen Wiese. Seiner Bitte wird entsprochen und der Landvogt verleiht ihm im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte den Langenweingarten (Lang Weingarten) um jährlich einen Drittel Wein und um den Zehnten. Der Unterhalt liegt allein beim Lehennehmer. Dieser muss auch jährlich den Rebberg mit sieben Fudern Mist und mit Stickeln nach Bedarf versehen. Dazu gehört auch eine Wiese in Gaissau jenseits des Rheins, von der er einen jährlichen Zins von drei Gulden und einem Ort (1/4 Gulden) dem Landvogt bezahlen soll.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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