Lehen für Sebastian Herzog, Hofmann von Thal, um zwei Äcker in Strenglen AA 1 L 94



Urkunde

Lehen für Sebastian Herzog, Hofmann von Thal, um zwei Äcker in Strenglen

Detailansicht
Titel

Lehen für Sebastian Herzog, Hofmann von Thal, um zwei Äcker in Strenglen

Signatur

AA 1 L 94

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1653.04.10

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Anmerkung

uff den h[eiligen] osterdonnerstag

Ausprägung

analog

Format (Höhe x Breite)

30,5 cm x 35,0 cm (Plica geschlossen); 34,8 cm x 35,0 cm (Plica offen)

Trägermaterial

Pergament

Siegler

Leopold Feer, Hauptmann und Ratsherr von Luzern, Landvogt im Rheintal

Siegelbeschreibung

Siegel hängt, Wachs in Holzkapsel, rund, gut erhalten

Schreiber

Paul Alfons Tanner, Landschreiber

Regest

Vor Leopold Feer, Hauptmann und Ratsherr von Luzern, Landvogt im Rheintal, erscheint Färbermeister Christoph Heer, Bürger von Rheineck, und berichtet, dass er vor einigen Jahren zwei Lehenäcker in Strenglen von seinem Bruder, Meister Adrian Heer, lehenweise gekauft hat. Neben seinem Handwerk ist die Bebauung der Äcker jedoch zu viel Arbeit geworden, weshalb er um die Verleihung des Lehens an Sebastian Herzog, Hofmann von Thal, bittet. Seiner Bitte wird entsprochen und der Landvogt verleiht auf Lebenszeit im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals die zwei Äcker mit den Kopfenden zum Wenden des Pflugs (fürhaüptern) an Sebastian Herzog. Als Zins zahlt der Empfänger jährlich an Martinstag (11.11.) vier Schilling mit dem Zehnten.

Regest

Vor Leopold Feer, Hauptmann und Ratsherr von Luzern, Landvogt im Rheintal, erscheint Färbermeister Christoph Heer, Bürger von Rheineck, und berichtet, dass er vor einigen Jahren zwei Lehenäcker in Strenglen von seinem Bruder, Meister Adrian Heer, lehenweise gekauft hat. Neben seinem Handwerk ist die Bebauung der Äcker jedoch zu viel Arbeit geworden, weshalb er um die Verleihung des Lehens an Sebastian Herzog, Hofmann von Thal, bittet. Seiner Bitte wird entsprochen und der Landvogt verleiht auf Lebenszeit im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals die zwei Äcker mit den Kopfenden zum Wenden des Pflugs (fürhaüptern) an Sebastian Herzog. Als Zins zahlt der Empfänger jährlich an Martinstag (11.11.) vier Schilling mit dem Zehnten.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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