Regest
Vor Landammann und Rat von Schwyz erscheint Tobias Messmer, Bäcker und Bürger von Rheineck, und berichtet, dass ihm auf der Jahrrechnung von 1648 ein Stück zum Mähen bestimmtes Grasland (mattlandt) an der Landstrasse und gegen das alte Hochgericht in Rheineck zu Erblehen verliehen worden war mit dem Recht, Handänderungen vorzunehmen. Seine Verwandtschaft hat nun Einwände gegen dieses Recht erhoben, da sie befürchtet, dass das Erblehen mit der Zeit aus dem Besitz der Familie fallen könnte. Tobias Messmer bittet deshalb um ein Verbot von Handänderungen. Schwyz erkennt, dass das Erblehen weder verkauft, vertauscht noch verpfändet werden darf.