Lehen für Hans Seiz von Rheineck um Güter und einen Rebberg genannt das vordere Burgsäss, einen Rebberg am Schwerzenberg sowie eine Wiese im hinteren Burgsäss
Titel
Lehen für Hans Seiz von Rheineck um Güter und einen Rebberg genannt das vordere Burgsäss, einen Rebberg am Schwerzenberg sowie eine Wiese im hinteren Burgsäss
Signatur
AA 1 L 81
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1648.11.11
Archivalienart
Urkunde
Entstehungszeitraum, Anmerkung
auff st.Martini deß heiligen bischoffß tag
Ausprägung
analog
Enthält
Nachträge auf der Rückseite: Dem jungen Hans Seiz im Juli (hewmonat) 1660 den Boden, auf dem sein Haus und Stadel steht, mit einem Stück Weinreben gegen zwei Gulden Zins mit dem Zehnt durch die acht eidgenössischen Orte als Eigentum geschenkt, unterschrieben Sebastian Friedrich Tanner. 1700 besitzen der Rebberg und die Wiese Meister Heinrich Lutz von Rheineck und Jakob Messmer, des Müllers Sohn.
Format (Höhe x Breite)
30,6 cm x 31,7 cm
Trägermaterial
Pergament
Siegler
Konrad Meyer, Landeshauptmann und Ratsherr von Appenzell Ausserrhoden, Landvogt im Rheintal
Siegelbeschreibung
Siegel fehlt, Siegelschlitz vorhanden
Schreiber
Paul Alfons Tanner, Landschreiber im Rheintal
Regest
Konrad Meyer, Landeshauptmann und Ratsherr von Appenzell Ausserrhoden, Landvogt im Rheintal, verleiht auf Lebenszeit im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte an Hans Seiz (Seytz), Bürger von Rheineck, und Sohn Walter Güter und Weinreben genannt das vordere Burgsäss, wie diese zuvor der Vater besessen hat. Dazu gehört ein Obstgarten (baumgarten) mit darauf gepflanzten Reben in einem Einfang (Einzäunung) neben der Landstrasse, die auf die Burg geht. Weiter werden ihm ein Rebberg am Schwerzenberg verliehen, der auch an dieser Landstrasse liegt, sowie eine Wiese im hinteren Burgsäss. Der Rebberg wird um den halben Wein vergeben. Der jährliche Zins von zwei Pfund zehn Schilling Landeswährung ist auf Martinstag (11.11.) mit dem Zehnten an den Landvogt zu bezahlen. Der Rebberg soll nach Bedarf mit Mist und mit Stickeln versorgt werden. Der Landvogt bezahlt die Hälfte von Stickel und Mist sowie auch den Lohn beim Bedecken mit Erde (erden), Wimmen und Tragen, der Lehenmann bezahlt die Speise.
Anmerkung
Kalligraphische Titelzeile von Landschreiber Paul Alfons Tanner.
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich