Lehen für Oswald Seiz von Rheineck um zwei Rebberge am Schwerzenberg und eine Wiese im Ölach im Niderriet jenseits des Rheins AA 1 L 77



Urkunde

Lehen für Oswald Seiz von Rheineck um zwei Rebberge am Schwerzenberg und eine Wiese im Ölach im Niderriet jenseits des Rheins

Detailansicht
Titel

Lehen für Oswald Seiz von Rheineck um zwei Rebberge am Schwerzenberg und eine Wiese im Ölach im Niderriet jenseits des Rheins

Signatur

AA 1 L 77

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1629.11.11

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Anmerkung

an st.Martins tag (Jahrhundertangabe weggeschnitten, sinngemäss nach dem Schriftbild ergänzt)

Ausprägung

analog

Enthält

Nachträge auf der Rückseite: Am 21.09.1642 (Mathei deß zwölffbotten und evanlisten tag) in Rheineck an Schuhmachermeister Heinrich Binder übergeben. 1687 hat das Lehen Niklaus Seiz, Sohn von Ulrich.

Format (Höhe x Breite)

30,6 cm x 28,4 cm

Trägermaterial

Pergament

Physische Beschaffenheit

Rechte Seite zur Hälfte abgeschnitten

Siegler

Wolfgang Wikart, Ratsherr von Zug, Landvogt im Rheintal

Siegelbeschreibung

Siegel fehlt, Pergamentstreifen vorhanden

Regest

Wolfgang Wikart, Ratsherr von Zug und Landvogt im Rheintal, verleiht im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals an Oswald Seiz, Bürger von Rheineck, zwei obrigkeitliche Rebberge am Schwerzenberg oberhalb der Landstrasse, die vorher der verstorbene Heinrich Dietrich als Lehen besessen hat. Zum Rebberg gehört auch eine Wiese der Kirche von Thal jenseits des Rheins auf dem Niderriet in Ölach (Öllachen). Der Lehenzins der Wiese ist jährlich dem Kirchenpfleger laut Zinsrodel an Martinstag (11.11.) zu bezahlen. Die beiden Weinberge werden auf Lebenszeit um den halben Wein verliehen, zu entrichten jährlich mit dem Zehnten an den Landvogt. Zudem muss der Lehennehmer jährlich je vier Fuder Mist und Stickel in die Rebberge tun, die ihm der Landvogt zur Hälfte vergütet. Beim Wimmen, Tragen oder beim Bedecken mit Erde (erden) gibt Oswald Seiz die Speise und der Landvogt den Lohn.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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