Lehen für Schuhmacher Georg Zengerli von Thal um den Rebberg genannt Küng am Buechberg und eine halbe Wiese jenseits des Rheins auf dem Arbolt AA 1 L 72



Urkunde

Lehen für Schuhmacher Georg Zengerli von Thal um den Rebberg genannt Küng am Buechberg und eine halbe Wiese jenseits des Rheins auf dem Arbolt

Detailansicht
Titel

Lehen für Schuhmacher Georg Zengerli von Thal um den Rebberg genannt Küng am Buechberg und eine halbe Wiese jenseits des Rheins auf dem Arbolt

Signatur

AA 1 L 72

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1636.03.23

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Streudaten

1638.06.11

Entstehungszeitraum, Anmerkung

uff osteren

Ausprägung

analog

Enthält

Nachtrag auf der Rückseite: Die Wiese auf dem Arbolt jenseits des Rheins ist mit Bewilligung des Landvogts dem Georg Zengerli von Weibel Diezi übergeben worden.

Format (Höhe x Breite)

12,7 cm x 49,3 cm

Trägermaterial

Pergament

Siegler

Hauptmann Johann Scheuchzer, Ratsherr von Zürich, Landvogt im Rheintal

Siegelbeschreibung

Siegel fehlt, Pergamentstreifen vorhanden

Schreiber

Tanner, Landschreiber

Regest

Hauptmann Johann Scheuchzer, Ratsherr von Zürich und Landvogt im Rheintal, verleiht im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals an Georg Zengerli, Schuhmacher und Hofmann von Thal, einen Rebberg (wyngarten) genannt Küng am Buechberg, den vor ihm der verstorbene Gallus Bösch, Bürger und Gerber von Rheineck, als Lehen besessen hat. Der Weinberg wird auf Lebenszeit um den halben Wein nach Baurecht (buwsrecht) verliehen. Dafür soll Georg Zengerli jährlich sechs Fuder Mist und Stickel in den Rebberg tun, die ihm der Landvogt zur Hälfte vergütet. Beim Wimmen, Tragen oder beim Bedecken mit Erde (erden) gibt Georg Zengerli die Speise und der Landvogt den Lohn. Zum Rebberg wird ihm eine halbe Wiese jenseits des Rheins auf dem Arbolt im Gericht Höchst geliehen. Zu bezahlen sind der jährliche Zins von zweieinhalb Gulden an den Landvogt sowie die Steuer an Höchst. Es wurde versäumt, diesen Lehenbrief zu siegeln, da Landvogt Scheuchzer gestorben ist. Deshalb hat Landvogt Cloos sein Siegel angehängt am 11. Juni 1638.

Regest

Hauptmann Johann Scheuchzer, Ratsherr von Zürich und Landvogt im Rheintal, verleiht im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals an Georg Zengerli, Schuhmacher und Hofmann von Thal, einen Rebberg (wyngarten) genannt Küng am Buechberg, den vor ihm der verstorbene Gallus Bösch, Bürger und Gerber von Rheineck, als Lehen besessen hat. Der Weinberg wird auf Lebenszeit um den halben Wein nach Baurecht (buwsrecht) verliehen. Dafür soll Georg Zengerli jährlich sechs Fuder Mist und Stickel in den Rebberg tun, die ihm der Landvogt zur Hälfte vergütet. Beim Wimmen, Tragen oder beim Bedecken mit Erde (erden) gibt Georg Zengerli die Speise und der Landvogt den Lohn. Zum Rebberg wird ihm eine halbe Wiese jenseits des Rheins auf dem Arbolt im Gericht Höchst geliehen. Zu bezahlen sind der jährliche Zins von zweieinhalb Gulden an den Landvogt sowie die Steuer an Höchst. Es wurde versäumt, diesen Lehenbrief zu siegeln, da Landvogt Scheuchzer gestorben ist. Deshalb hat Landvogt Cloos sein Siegel angehängt am 11. Juni 1638.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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