Regest
Hauptmann Johann Scheuchzer, Ratsherr von Zürich und Landvogt im Rheintal, verleiht im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals an Georg Zengerli, Schuhmacher und Hofmann von Thal, einen Rebberg (wyngarten) genannt Küng am Buechberg, den vor ihm der verstorbene Gallus Bösch, Bürger und Gerber von Rheineck, als Lehen besessen hat. Der Weinberg wird auf Lebenszeit um den halben Wein nach Baurecht (buwsrecht) verliehen. Dafür soll Georg Zengerli jährlich sechs Fuder Mist und Stickel in den Rebberg tun, die ihm der Landvogt zur Hälfte vergütet. Beim Wimmen, Tragen oder beim Bedecken mit Erde (erden) gibt Georg Zengerli die Speise und der Landvogt den Lohn. Zum Rebberg wird ihm eine halbe Wiese jenseits des Rheins auf dem Arbolt im Gericht Höchst geliehen. Zu bezahlen sind der jährliche Zins von zweieinhalb Gulden an den Landvogt sowie die Steuer an Höchst.
Es wurde versäumt, diesen Lehenbrief zu siegeln, da Landvogt Scheuchzer gestorben ist. Deshalb hat Landvogt Cloos sein Siegel angehängt am 11. Juni 1638.