Lehen für Lienhart Höhener von Rheineck um den halben Kelnhof AA 1 L 55



Urkunde

Lehen für Lienhart Höhener von Rheineck um den halben Kelnhof

Detailansicht
Titel

Lehen für Lienhart Höhener von Rheineck um den halben Kelnhof

Signatur

AA 1 L 55

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1627.04.11

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Anmerkung

uff sontag quasimodo

Ausprägung

analog

Enthält

Nachtrag auf der Rückseite: Im Jahr 1630 an Christoph (Stoffel) Gasser verliehen.

Format (Höhe x Breite)

26,0 cm x 33,6 cm

Trägermaterial

Pergament

Siegler

Bartholomäus Odermatt, Ratsherr von Unterwalden, Landvogt im Rheintal

Siegelbeschreibung

Siegel fehlt, Siegelschlitz vorhanden

Schreiber

Kaspar Türler, Landschreiber

Vermerke

(17. Jh.): Ist diß lehen vom 2. kelhoff, so Heini Lutz jez auch halb innehatt

Regest

Bartholomäus Odermatt, Ratsherr von Unterwalden und Landvogt im Rheintal, verleiht auf Lebenszeit im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals an Lienhart Höhener (Höchiner), Hans des Buhofers (vom Buhof oder Bauhof) Sohn, Bürger von Rheineck, den halben Kelnhof (kelhoff), den vorher der verstorbene Uli Höhener (Höchiner) als Lehen besessen hat. Zum Lehen gehören Äcker auf dem Oberfeld, auf dem Siechenfeld, auf der Kruft, in Strenglen und auf dem Niderriet eine Wiese genannt in Seewiesen. Als Zins muss Lienhart Höhener jährlich einen halben Malter Getreide (kernen), ebenso viel Hafer und zwölf Schilling St.Galler Währung und Mass mit dem Zehnten dem Landvogt an Martinstag (11.11.) abgeben. Dafür bekommt er sieben Schilling und sechs Pfennig jährlich von Heinrich Lutz, der die andere Hälfte vom Kelnhof besitzt, und der einen zu dieser Hälfte des Kelnhofs gehörigen Acker auf dem Siechenfeld gekauft hat. Dazu einen Zins ab einem Gut des Heinrich Lutz an der Buechstig bei dem Katzensteig, das vor Jahren ab dem Kelnhof verkauft worden war.

Regest

Bartholomäus Odermatt, Ratsherr von Unterwalden und Landvogt im Rheintal, verleiht auf Lebenszeit im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals an Lienhart Höhener (Höchiner), Hans des Buhofers (vom Buhof oder Bauhof) Sohn, Bürger von Rheineck, den halben Kelnhof (kelhoff), den vorher der verstorbene Uli Höhener (Höchiner) als Lehen besessen hat. Zum Lehen gehören Äcker auf dem Oberfeld, auf dem Siechenfeld, auf der Kruft, in Strenglen und auf dem Niderriet eine Wiese genannt in Seewiesen. Als Zins muss Lienhart Höhener jährlich einen halben Malter Getreide (kernen), ebenso viel Hafer und zwölf Schilling St.Galler Währung und Mass mit dem Zehnten dem Landvogt an Martinstag (11.11.) abgeben. Dafür bekommt er sieben Schilling und sechs Pfennig jährlich von Heinrich Lutz, der die andere Hälfte vom Kelnhof besitzt, und der einen zu dieser Hälfte des Kelnhofs gehörigen Acker auf dem Siechenfeld gekauft hat. Dazu einen Zins ab einem Gut des Heinrich Lutz an der Buechstig bei dem Katzensteig, das vor Jahren ab dem Kelnhof verkauft worden war.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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