Lehen für Lienhart Höhener von Rheineck um den halben Kelnhof
Titel
Lehen für Lienhart Höhener von Rheineck um den halben Kelnhof
Signatur
AA 1 L 55
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1627.04.11
Archivalienart
Urkunde
Entstehungszeitraum, Anmerkung
uff sontag quasimodo
Ausprägung
analog
Enthält
Nachtrag auf der Rückseite: Im Jahr 1630 an Christoph (Stoffel) Gasser verliehen.
Format (Höhe x Breite)
26,0 cm x 33,6 cm
Trägermaterial
Pergament
Siegler
Bartholomäus Odermatt, Ratsherr von Unterwalden, Landvogt im Rheintal
Siegelbeschreibung
Siegel fehlt, Siegelschlitz vorhanden
Schreiber
Kaspar Türler, Landschreiber
Vermerke
(17. Jh.): Ist diß lehen vom 2. kelhoff, so Heini Lutz jez auch halb innehatt
Regest
Bartholomäus Odermatt, Ratsherr von Unterwalden und Landvogt im Rheintal, verleiht auf Lebenszeit im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals an Lienhart Höhener (Höchiner), Hans des Buhofers (vom Buhof oder Bauhof) Sohn, Bürger von Rheineck, den halben Kelnhof (kelhoff), den vorher der verstorbene Uli Höhener (Höchiner) als Lehen besessen hat. Zum Lehen gehören Äcker auf dem Oberfeld, auf dem Siechenfeld, auf der Kruft, in Strenglen und auf dem Niderriet eine Wiese genannt in Seewiesen. Als Zins muss Lienhart Höhener jährlich einen halben Malter Getreide (kernen), ebenso viel Hafer und zwölf Schilling St.Galler Währung und Mass mit dem Zehnten dem Landvogt an Martinstag (11.11.) abgeben. Dafür bekommt er sieben Schilling und sechs Pfennig jährlich von Heinrich Lutz, der die andere Hälfte vom Kelnhof besitzt, und der einen zu dieser Hälfte des Kelnhofs gehörigen Acker auf dem Siechenfeld gekauft hat. Dazu einen Zins ab einem Gut des Heinrich Lutz an der Buechstig bei dem Katzensteig, das vor Jahren ab dem Kelnhof verkauft worden war.
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich