Lehen für Christoph Gasser von Thal um den halben Kelnhof
Titel
 Lehen für Christoph Gasser von Thal um den halben Kelnhof 
Signatur
 AA 1 L 54 
Stufe
 Dokument 
Entstehungszeitraum
 1630.01.01 
Archivalienart
 Urkunde 
Entstehungszeitraum, Anmerkung
 am nüwen jahrs tag 
Ausprägung
 analog 
Enthält
 Nachtrag auf der Rückseite: 1659 tauschweise Übergabe der Äcker von diesem Teil des Kelnhofs an Junker Sebastian Högger von St.Gallen gegen zehn Gulden Zins jährlich und den Zehnt. In diesem Brief ist nichts mehr gültig ausser dem Acker in Strenglen, wovon man jährlich mit dem Zehnt ein halbes Malter Dinkel (veßen) und von den Seewiesen 41 Kreuzer und fünf Haller zinsen soll. 
Format (Höhe x Breite)
 28,1 cm x 32,9 cm 
Trägermaterial
 Pergament 
Physische Beschaffenheit
 Teil der Plica links abgeschnitten 
Siegler
 Wolfgang Wikart, Ratsherr von Zug, Landvogt im Rheintal 
Siegelbeschreibung
 Siegel fehlt, Siegelschlitz vorhanden 
Schreiber
 Kaspar Türler, Landschreiber 
Regest
 Wolfgang Wikart, Ratsherr von Zug und Landvogt im Rheintal, verleiht auf Lebenszeit im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals an Christoph (Stoffel) Gasser, Sohn des verstorbenen Hans Gasser, Hofmann von Thal, den halben Kelnhof (kelhoff), den vorher der verstorbene Lienhart Höhener (Höchiner) vom Buhof oder Bauhof als Lehen besessen und zurückgegeben hat. Zum Lehen gehören Äcker auf dem Oberfeld, auf dem Siechenfeld, auf der Kruft, in Strenglen und auf dem Niderriet eine Wiese genannt in Seewiesen. Als Zins muss Christoph Gasser jährlich einen halben Malter Getreide (kernen), ebenso viel Hafer und zwölf Schilling St.Galler Währung und Mass mit dem Zehnten dem Landvogt an Martinstag (11.11.) abgeben. Dafür bekommt er sieben Schilling und sechs Pfennig jährlich von Heinrich Lutz, der die andere Hälfte vom Kelnhof besitzt, und der einen zu dieser Hälfte des Kelnhofs gehörigen Acker auf dem Siechenfeld gekauft hat. Dazu einen Zins ab einem Gut des verstorbenen Heinrich Lutz an der Buechstig bei dem Katzensteig, das vor Jahren ab dem Kelnhof verkauft worden war. 
Schutzfrist
 Unbekannt 
Schutzfristkategorie
 Freie Benutzung (0 Jahre) 
Bewilligung
 Staatsarchiv 
Zugänglichkeit
 Archivmitarbeiter/-innen 
Physische Benutzbarkeit
 Erschwert möglich