Regest
Bartholomäus Odermatt, Ratsherr von Nidwalden und Landvogt im Rheintal, verleiht auf Lebenszeit im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals an Hans Lutz, Sohn des verstorbenen Christoph (Stoffel) Lutz, Hofmann von Thal, den halben Kelnhof (kelhoff), den vorher der verstorbene Hans Gasser als Lehen besessen hat. Zum Lehen gehören Äcker und Wiesen auf dem Oberfeld, hinten im Boden, auf dem Siechenfeld, auf der Kruft, in Strenglen und auf den Seewiesen. Als Zins muss Hans Lutz jährlich dem Landvogt einen halben Malter Getreide (kernen), ebenso viel Hafer St.Galler Mass und zwölf Schilling mit dem Zehnten dem Landvogt an Martinstag (11.11.) abgeben. Dafür bekommt er sieben Schilling und sechs Pfennig vom Katzensteig.