Lehen für Hans Lutz von Thal um den halben Kelnhof AA 1 L 49



Urkunde

Lehen für Hans Lutz von Thal um den halben Kelnhof

Detailansicht
Titel

Lehen für Hans Lutz von Thal um den halben Kelnhof

Signatur

AA 1 L 49

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1628.04.02

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Anmerkung

uff mittfasten

Ausprägung

analog

Enthält

Nachtrag auf der Rückseite: Im Jahr 1645 dem langen Pelagius (Play) Diezi übergeben worden.

Format (Höhe x Breite)

30,8 cm x 32,9 cm

Trägermaterial

Pergament

Siegler

Bartholomäus Odermatt, Ratsherr von Nidwalden, Landvogt im Rheintal

Siegelbeschreibung

Siegel fehlt, Siegelschlitz vorhanden

Schreiber

Kaspar Türler, Landschreiber

Regest

Bartholomäus Odermatt, Ratsherr von Nidwalden und Landvogt im Rheintal, verleiht auf Lebenszeit im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals an Hans Lutz, Sohn des verstorbenen Christoph (Stoffel) Lutz, Hofmann von Thal, den halben Kelnhof (kelhoff), den vorher der verstorbene Hans Gasser als Lehen besessen hat. Zum Lehen gehören Äcker und Wiesen auf dem Oberfeld, hinten im Boden, auf dem Siechenfeld, auf der Kruft, in Strenglen und auf den Seewiesen. Als Zins muss Hans Lutz jährlich dem Landvogt einen halben Malter Getreide (kernen), ebenso viel Hafer St.Galler Mass und zwölf Schilling mit dem Zehnten dem Landvogt an Martinstag (11.11.) abgeben. Dafür bekommt er sieben Schilling und sechs Pfennig vom Katzensteig.

Regest

Bartholomäus Odermatt, Ratsherr von Nidwalden und Landvogt im Rheintal, verleiht auf Lebenszeit im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals an Hans Lutz, Sohn des verstorbenen Christoph (Stoffel) Lutz, Hofmann von Thal, den halben Kelnhof (kelhoff), den vorher der verstorbene Hans Gasser als Lehen besessen hat. Zum Lehen gehören Äcker und Wiesen auf dem Oberfeld, hinten im Boden, auf dem Siechenfeld, auf der Kruft, in Strenglen und auf den Seewiesen. Als Zins muss Hans Lutz jährlich dem Landvogt einen halben Malter Getreide (kernen), ebenso viel Hafer St.Galler Mass und zwölf Schilling mit dem Zehnten dem Landvogt an Martinstag (11.11.) abgeben. Dafür bekommt er sieben Schilling und sechs Pfennig vom Katzensteig.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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