Lehen für Hans Lutz von Thal um den halben Kelnhof
Titel
Lehen für Hans Lutz von Thal um den halben Kelnhof
Signatur
AA 1 L 49
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1628.04.02
Archivalienart
Urkunde
Entstehungszeitraum, Anmerkung
uff mittfasten
Ausprägung
analog
Enthält
Nachtrag auf der Rückseite: Im Jahr 1645 dem langen Pelagius (Play) Diezi übergeben worden.
Format (Höhe x Breite)
30,8 cm x 32,9 cm
Trägermaterial
Pergament
Siegler
Bartholomäus Odermatt, Ratsherr von Nidwalden, Landvogt im Rheintal
Siegelbeschreibung
Siegel fehlt, Siegelschlitz vorhanden
Schreiber
Kaspar Türler, Landschreiber
Regest
Bartholomäus Odermatt, Ratsherr von Nidwalden und Landvogt im Rheintal, verleiht auf Lebenszeit im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals an Hans Lutz, Sohn des verstorbenen Christoph (Stoffel) Lutz, Hofmann von Thal, den halben Kelnhof (kelhoff), den vorher der verstorbene Hans Gasser als Lehen besessen hat. Zum Lehen gehören Äcker und Wiesen auf dem Oberfeld, hinten im Boden, auf dem Siechenfeld, auf der Kruft, in Strenglen und auf den Seewiesen. Als Zins muss Hans Lutz jährlich dem Landvogt einen halben Malter Getreide (kernen), ebenso viel Hafer St.Galler Mass und zwölf Schilling mit dem Zehnten dem Landvogt an Martinstag (11.11.) abgeben. Dafür bekommt er sieben Schilling und sechs Pfennig vom Katzensteig.
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich