Lehen für Hans Herzog von Rheineck um einen Rebberg an der Egg und Wiese und Acker in Strenglen AA 1 L 47



Urkunde

Lehen für Hans Herzog von Rheineck um einen Rebberg an der Egg und Wiese und Acker in Strenglen

Detailansicht
Titel

Lehen für Hans Herzog von Rheineck um einen Rebberg an der Egg und Wiese und Acker in Strenglen

Signatur

AA 1 L 47

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1626.04.13

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Anmerkung

am ostermontag

Ausprägung

analog

Enthält

Nachtrag auf der Rückseite: Im Jahr 1630 dem Ulrich (Urich) Kuhn verliehen.

Format (Höhe x Breite)

17,1 cm x 34,2 cm

Trägermaterial

Pergament

Siegler

Johannes Büeler von Schwyz, Landvogt im Rheintal

Siegelbeschreibung

Siegel fehlt, Siegelschlitz vorhanden

Regest

Johannes Büeler von Schwyz, Landvogt im Rheintal, verleiht im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals an Hans Herzog, Bürger von Rheineck, einen Weinberg (wyngarten) an der Egg mit anderthalb Mannmad (Flächenmass) in Strenglen, die je zur Hälfte aus Acker und Wiese besteht, in Rheinecker Gericht liegt und vorher Sebastian (Baschion) Heer als Lehen gehört habt. Der Rebberg an der Egg wird um den halben Wein nach Baurecht verliehen. Hans Herzog muss darin jährlich fünf Fuder Mist und Stickel (Pfähle) tun, die ihm vom Landvogt zur Hälfte vergütet werden. Beim Wimmen und bei anderen Arbeiten zahlt er die Speise, der Landvogt den Lohn. Der Zins für Wiese und Acker beträgt jährlich elf Schilling, abzuliefern mit dem Zehnten an Martinstag (11.11.).

Regest

Johannes Büeler von Schwyz, Landvogt im Rheintal, verleiht im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals an Hans Herzog, Bürger von Rheineck, einen Weinberg (wyngarten) an der Egg mit anderthalb Mannmad (Flächenmass) in Strenglen, die je zur Hälfte aus Acker und Wiese besteht, in Rheinecker Gericht liegt und vorher Sebastian (Baschion) Heer als Lehen gehört habt. Der Rebberg an der Egg wird um den halben Wein nach Baurecht verliehen. Hans Herzog muss darin jährlich fünf Fuder Mist und Stickel (Pfähle) tun, die ihm vom Landvogt zur Hälfte vergütet werden. Beim Wimmen und bei anderen Arbeiten zahlt er die Speise, der Landvogt den Lohn. Der Zins für Wiese und Acker beträgt jährlich elf Schilling, abzuliefern mit dem Zehnten an Martinstag (11.11.).

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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