Lehen für Hans Herzog von Rheineck um einen Rebberg an der Egg und Wiese und Acker in Strenglen
Titel
Lehen für Hans Herzog von Rheineck um einen Rebberg an der Egg und Wiese und Acker in Strenglen
Signatur
AA 1 L 47
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1626.04.13
Archivalienart
Urkunde
Entstehungszeitraum, Anmerkung
am ostermontag
Ausprägung
analog
Enthält
Nachtrag auf der Rückseite: Im Jahr 1630 dem Ulrich (Urich) Kuhn verliehen.
Format (Höhe x Breite)
17,1 cm x 34,2 cm
Trägermaterial
Pergament
Siegler
Johannes Büeler von Schwyz, Landvogt im Rheintal
Siegelbeschreibung
Siegel fehlt, Siegelschlitz vorhanden
Regest
Johannes Büeler von Schwyz, Landvogt im Rheintal, verleiht im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals an Hans Herzog, Bürger von Rheineck, einen Weinberg (wyngarten) an der Egg mit anderthalb Mannmad (Flächenmass) in Strenglen, die je zur Hälfte aus Acker und Wiese besteht, in Rheinecker Gericht liegt und vorher Sebastian (Baschion) Heer als Lehen gehört habt. Der Rebberg an der Egg wird um den halben Wein nach Baurecht verliehen. Hans Herzog muss darin jährlich fünf Fuder Mist und Stickel (Pfähle) tun, die ihm vom Landvogt zur Hälfte vergütet werden. Beim Wimmen und bei anderen Arbeiten zahlt er die Speise, der Landvogt den Lohn. Der Zins für Wiese und Acker beträgt jährlich elf Schilling, abzuliefern mit dem Zehnten an Martinstag (11.11.).
Regest
Johannes Büeler von Schwyz, Landvogt im Rheintal, verleiht im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals an Hans Herzog, Bürger von Rheineck, einen Weinberg (wyngarten) an der Egg mit anderthalb Mannmad (Flächenmass) in Strenglen, die je zur Hälfte aus Acker und Wiese besteht, in Rheinecker Gericht liegt und vorher Sebastian (Baschion) Heer als Lehen gehört habt. Der Rebberg an der Egg wird um den halben Wein nach Baurecht verliehen. Hans Herzog muss darin jährlich fünf Fuder Mist und Stickel (Pfähle) tun, die ihm vom Landvogt zur Hälfte vergütet werden. Beim Wimmen und bei anderen Arbeiten zahlt er die Speise, der Landvogt den Lohn. Der Zins für Wiese und Acker beträgt jährlich elf Schilling, abzuliefern mit dem Zehnten an Martinstag (11.11.).
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich