Lehen für Uli Lutz auf dem Wasen bei Rheineck um einen Rebberg an der Egg und eine Wiese auf dem Niderriet AA 1 L 37



Urkunde

Lehen für Uli Lutz auf dem Wasen bei Rheineck um einen Rebberg an der Egg und eine Wiese auf dem Niderriet

Detailansicht
Titel

Lehen für Uli Lutz auf dem Wasen bei Rheineck um einen Rebberg an der Egg und eine Wiese auf dem Niderriet

Signatur

AA 1 L 37

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1616.06.01

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Anmerkung

den ersten tag juny

Ausprägung

analog

Enthält

Nachträge auf der Rückseite: 1620 Übergabe an Konrad Diezi und 1640 an dessen Sohn Konrad.

Format (Höhe x Breite)

20,3 cm x 35,3 cm

Trägermaterial

Pergament

Siegler

Ulrich Tschudi von Glarus, Landvogt im Rheintal

Siegelbeschreibung

Siegel fehlt, Siegelschlitz vorhanden

Regest

Ulrich Tschudi von Glarus, Landvogt im Rheintal, verleiht auf Lebenszeit im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals an Uli Lutz auf dem Wasen, Bürger von Rheineck, einen Rebberg (wyngarten) an der Egg, den zuvor sein verstorbener Bruder Hans Lutz, Weber, als Lehen besessen hat. Der Rebberg wird um den halben Wein nach Baurecht (buws recht) ausgegeben und um den Zehnten. Dafür soll der Lehennehmer jährlich sechs Fuder Mist und Stickel in den Rebberg tun, wobei ihm der Landvogt die Hälfte bezahlen soll. Beim Wimmen, Tragen oder beim Bedecken mit Erde (erden) gibt Uli Lutz die Speise und der Landvogt den Lohn. Dazu verleiht der Landvogt eine Wiese jenseits des Rheins auf dem Niderriet, die der Landvogt zum besseren Unterhalt des Rebbergs gekauft hat, um einen Zins von drei Gulden und einen Ort (Münze, vierter Teil von einem Gulden).

Regest

Ulrich Tschudi von Glarus, Landvogt im Rheintal, verleiht auf Lebenszeit im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals an Uli Lutz auf dem Wasen, Bürger von Rheineck, einen Rebberg (wyngarten) an der Egg, den zuvor sein verstorbener Bruder Hans Lutz, Weber, als Lehen besessen hat. Der Rebberg wird um den halben Wein nach Baurecht (buws recht) ausgegeben und um den Zehnten. Dafür soll der Lehennehmer jährlich sechs Fuder Mist und Stickel in den Rebberg tun, wobei ihm der Landvogt die Hälfte bezahlen soll. Beim Wimmen, Tragen oder beim Bedecken mit Erde (erden) gibt Uli Lutz die Speise und der Landvogt den Lohn. Dazu verleiht der Landvogt eine Wiese jenseits des Rheins auf dem Niderriet, die der Landvogt zum besseren Unterhalt des Rebbergs gekauft hat, um einen Zins von drei Gulden und einen Ort (Münze, vierter Teil von einem Gulden).

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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