Lehen für Uli Lutz auf dem Wasen bei Rheineck um einen Rebberg an der Egg und eine Wiese auf dem Niderriet
Titel
Lehen für Uli Lutz auf dem Wasen bei Rheineck um einen Rebberg an der Egg und eine Wiese auf dem Niderriet
Signatur
AA 1 L 37
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1616.06.01
Archivalienart
Urkunde
Entstehungszeitraum, Anmerkung
den ersten tag juny
Ausprägung
analog
Enthält
Nachträge auf der Rückseite: 1620 Übergabe an Konrad Diezi und 1640 an dessen Sohn Konrad.
Format (Höhe x Breite)
20,3 cm x 35,3 cm
Trägermaterial
Pergament
Siegler
Ulrich Tschudi von Glarus, Landvogt im Rheintal
Siegelbeschreibung
Siegel fehlt, Siegelschlitz vorhanden
Regest
Ulrich Tschudi von Glarus, Landvogt im Rheintal, verleiht auf Lebenszeit im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals an Uli Lutz auf dem Wasen, Bürger von Rheineck, einen Rebberg (wyngarten) an der Egg, den zuvor sein verstorbener Bruder Hans Lutz, Weber, als Lehen besessen hat. Der Rebberg wird um den halben Wein nach Baurecht (buws recht) ausgegeben und um den Zehnten. Dafür soll der Lehennehmer jährlich sechs Fuder Mist und Stickel in den Rebberg tun, wobei ihm der Landvogt die Hälfte bezahlen soll. Beim Wimmen, Tragen oder beim Bedecken mit Erde (erden) gibt Uli Lutz die Speise und der Landvogt den Lohn. Dazu verleiht der Landvogt eine Wiese jenseits des Rheins auf dem Niderriet, die der Landvogt zum besseren Unterhalt des Rebbergs gekauft hat, um einen Zins von drei Gulden und einen Ort (Münze, vierter Teil von einem Gulden).
Regest
Ulrich Tschudi von Glarus, Landvogt im Rheintal, verleiht auf Lebenszeit im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals an Uli Lutz auf dem Wasen, Bürger von Rheineck, einen Rebberg (wyngarten) an der Egg, den zuvor sein verstorbener Bruder Hans Lutz, Weber, als Lehen besessen hat. Der Rebberg wird um den halben Wein nach Baurecht (buws recht) ausgegeben und um den Zehnten. Dafür soll der Lehennehmer jährlich sechs Fuder Mist und Stickel in den Rebberg tun, wobei ihm der Landvogt die Hälfte bezahlen soll. Beim Wimmen, Tragen oder beim Bedecken mit Erde (erden) gibt Uli Lutz die Speise und der Landvogt den Lohn. Dazu verleiht der Landvogt eine Wiese jenseits des Rheins auf dem Niderriet, die der Landvogt zum besseren Unterhalt des Rebbergs gekauft hat, um einen Zins von drei Gulden und einen Ort (Münze, vierter Teil von einem Gulden).
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich