Lehen für Jakob Seiz von Rheineck um einen Rebberg an der Egg und eine Wiese jenseits des Rheins auf dem Niderriet AA 1 L 29



Urkunde

Lehen für Jakob Seiz von Rheineck um einen Rebberg an der Egg und eine Wiese jenseits des Rheins auf dem Niderriet

Detailansicht
Titel

Lehen für Jakob Seiz von Rheineck um einen Rebberg an der Egg und eine Wiese jenseits des Rheins auf dem Niderriet

Signatur

AA 1 L 29

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1612.01.13

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Anmerkung

uff sannct Helarius tag deß heligen bischoffs

Ausprägung

analog

Enthält

Nachtrag auf der Rückseite: Verkauf des Rebbergs an Heinrich Dietrich am 05.03.1642 und nachträgliche amtliche Bestätigung 20.05.1644.

Format (Höhe x Breite)

25,5 cm x 39,0 cm

Trägermaterial

Pergament

Siegler

Hans Wirz, Ratsherr von Unterwalden, Landvogt im Rheintal

Siegelbeschreibung

Siegel fehlt, Siegelschlitz vorhanden

Schreiber

Kaspar Türler, Landschreiber

Regest

Hans Wirz, Ratsherr von Unterwalden und Landvogt im Rheintal, verleiht auf Lebenszeit im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals an Jakob Seiz (Sytz), Bürger von Rheineck, einen Rebberg an der Egg mit einer Wiese jenseits des Rheins auf dem Niderriet, die vormals sein verstorbener Schwager Jakob Diezi, Mesmer von Thal, besessen hat. Der Rebberg an der Egg wird um den halben Wein nach Baurecht verliehen. Jakob Seiz muss darin jährlich fünf Fuder Mist und Stickel (Pfähle) tun, die ihm vom Landvogt zur Hälfte vergütet werden. Beim Wimmen zahlt er die Speise, der Landvogt den Lohn. Der Zins für die Wiese beträgt jährlich neun Schilling sechs Pfennig, abzuliefern mit dem Zehnten an Martinstag (11.11.).

Regest

Hans Wirz, Ratsherr von Unterwalden und Landvogt im Rheintal, verleiht auf Lebenszeit im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals an Jakob Seiz (Sytz), Bürger von Rheineck, einen Rebberg an der Egg mit einer Wiese jenseits des Rheins auf dem Niderriet, die vormals sein verstorbener Schwager Jakob Diezi, Mesmer von Thal, besessen hat. Der Rebberg an der Egg wird um den halben Wein nach Baurecht verliehen. Jakob Seiz muss darin jährlich fünf Fuder Mist und Stickel (Pfähle) tun, die ihm vom Landvogt zur Hälfte vergütet werden. Beim Wimmen zahlt er die Speise, der Landvogt den Lohn. Der Zins für die Wiese beträgt jährlich neun Schilling sechs Pfennig, abzuliefern mit dem Zehnten an Martinstag (11.11.).

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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