Lehen für Sebastian Kuhn von Rheineck um den halben Kelnhof AA 1 L 22



Urkunde

Lehen für Sebastian Kuhn von Rheineck um den halben Kelnhof

Detailansicht
Titel

Lehen für Sebastian Kuhn von Rheineck um den halben Kelnhof

Signatur

AA 1 L 22

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1601.11.11

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Anmerkung

uff sannct Martins deß heligen bischoffs tag

Ausprägung

analog

Format (Höhe x Breite)

21,0 cm x 40,0 cm

Trägermaterial

Pergament

Siegler

Ulrich Neff, Ratsherr von Appenzell, Landvogt im Rheintal

Siegelbeschreibung

Siegel fehlt, Siegelschlitz vorhanden

Anmerkung

Datierung von Jahr unsicher, da "zwey" durchgestrichen und "ein" darüber geschrieben.

Regest

Ulrich Neff, Ratsherr von Appenzell und Landvogt im Rheintal, verleiht im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals an Sebastian Kuhn, Valentina Hansens Sohn, Bürger von Rheineck, den obrigkeitlichen Kelnhoff (kelnhoff) zur Hälfte auf Lebenszeit, wie es zuvor sein Vater Hans Kuhn zu Lehen besessen und aufgrund seines hohen Alters zurückgegeben hat. Den anderen Teil haben Hans Tobler und sein Sohn inne. Zum Lehen gehören Äcker und Wiesen auf dem Oberfeld, im Siechenfeld, auf der Kruft, in Strenglen und auf dem Niderriet. Als Zins muss er jährlich dem Landvogt einen halben Malter Getreide (kernen), einen halben Malter Hafer St.Galler Mass und zwölf Schilling dem Landvogt abgeben. Dagegen erhält Sebastian Kuhn vom Katzensteig siebeneinhalb Schilling und ein Schilling neun Pfennige ab dem Feld von Schuhmacher Jörg Lutz.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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