Lehen für Sebastian Kuhn von Rheineck um den halben Kelnhof
Lehen für Sebastian Kuhn von Rheineck um den halben Kelnhof
AA 1 L 22
Dokument
1601.11.11
Urkunde
uff sannct Martins deß heligen bischoffs tag
analog
21,0 cm x 40,0 cm
Pergament
Ulrich Neff, Ratsherr von Appenzell, Landvogt im Rheintal
Siegel fehlt, Siegelschlitz vorhanden
Ulrich Neff, Ratsherr von Appenzell und Landvogt im Rheintal, verleiht im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals an Sebastian Kuhn, Valentina Hansens Sohn, Bürger von Rheineck, den obrigkeitlichen Kelnhoff (kelnhoff) zur Hälfte auf Lebenszeit, wie es zuvor sein Vater Hans Kuhn zu Lehen besessen und aufgrund seines hohen Alters zurückgegeben hat. Den anderen Teil haben Hans Tobler und sein Sohn inne. Zum Lehen gehören Äcker und Wiesen auf dem Oberfeld, im Siechenfeld, auf der Kruft, in Strenglen und auf dem Niderriet. Als Zins muss er jährlich dem Landvogt einen halben Malter Getreide (kernen), einen halben Malter Hafer St.Galler Mass und zwölf Schilling dem Landvogt abgeben. Dagegen erhält Sebastian Kuhn vom Katzensteig siebeneinhalb Schilling und ein Schilling neun Pfennige ab dem Feld von Schuhmacher Jörg Lutz.
Datierung von Jahr unsicher, da "zwey" durchgestrichen und "ein" darüber geschrieben.
Staatsarchiv
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