Regest
Martin Kostener (Clostyner), Ratsherr von Schwyz und Landvogt im Rheintal, verleiht im Namen seiner Herren, der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals, zu Erblehen an Andreas (Enderli) Gasser, Hofmann von Thal, eine Hofstatt in Thal, die vorher Hans Seiz (Sytz) als Erblehen gehörte und dann nach seinem Tod seinem Kind zugefallen war, um einen Zins von einem Pfund. Der Zins muss an Martinstag (11.11.) dem Hans Diezi und Heini Pfeiffer (Pfyffer) oder den Inhabern der Kelnhöfe übergeben werden. Handänderungen dürfen nur mit Wissen und Bewilligung des Landvogts vorgenommen werden. Bei Vernachlässigung und Nichtbezahlen des Zinses droht der Heimfall des Lehens.