Lehen für Andreas Gasser von Thal um eine Hofstatt zu Thal
Lehen für Andreas Gasser von Thal um eine Hofstatt zu Thal
AA 1 L 8
Dokument
1577.10.16
Urkunde
santt Gallenntag
analog
20,7 cm x 28,4 cm
Pergament
Martin Kostener, Ratsherr von Schwyz, Landvogt im Rheintal
Siegel fehlt, Siegelschlitz vorhanden
Martin Kostener (Clostyner), Ratsherr von Schwyz und Landvogt im Rheintal, verleiht im Namen seiner Herren, der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals, zu Erblehen an Andreas (Enderli) Gasser, Hofmann von Thal, eine Hofstatt in Thal, die vorher Hans Seiz (Sytz) als Erblehen gehörte und dann nach seinem Tod seinem Kind zugefallen war, um einen Zins von einem Pfund. Der Zins muss an Martinstag (11.11.) dem Hans Diezi und Heini Pfeiffer (Pfyffer) oder den Inhabern der Kelnhöfe übergeben werden. Handänderungen dürfen nur mit Wissen und Bewilligung des Landvogts vorgenommen werden. Bei Vernachlässigung und Nichtbezahlen des Zinses droht der Heimfall des Lehens.
Name Kostener normalisiert nach der Landvogtliste, in: Die Rechtsquellen des Kantons St.Gallen III/3, Die allgemeinen Rechtsquellen des Rheintals, Basel 2018, S. CLXV (siehe dazu auch ebd., Fussnote 13).
Staatsarchiv
Archivmitarbeiter/-innen
Erschwert möglich