Lehen für Andreas Gasser von Thal um eine Hofstatt zu Thal
Titel
Lehen für Andreas Gasser von Thal um eine Hofstatt zu Thal
Signatur
AA 1 L 8
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1577.10.16
Archivalienart
Urkunde
Entstehungszeitraum, Anmerkung
santt Gallenntag
Ausprägung
analog
Format (Höhe x Breite)
20,7 cm x 28,4 cm
Trägermaterial
Pergament
Siegler
Martin Kostener, Ratsherr von Schwyz, Landvogt im Rheintal
Siegelbeschreibung
Siegel fehlt, Siegelschlitz vorhanden
Regest
Martin Kostener (Clostyner), Ratsherr von Schwyz und Landvogt im Rheintal, verleiht im Namen seiner Herren, der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals, zu Erblehen an Andreas (Enderli) Gasser, Hofmann von Thal, eine Hofstatt in Thal, die vorher Hans Seiz (Sytz) als Erblehen gehörte und dann nach seinem Tod seinem Kind zugefallen war, um einen Zins von einem Pfund. Der Zins muss an Martinstag (11.11.) dem Hans Diezi und Heini Pfeiffer (Pfyffer) oder den Inhabern der Kelnhöfe übergeben werden. Handänderungen dürfen nur mit Wissen und Bewilligung des Landvogts vorgenommen werden. Bei Vernachlässigung und Nichtbezahlen des Zinses droht der Heimfall des Lehens.
Anmerkung
Name Kostener normalisiert nach der Landvogtliste, in: Die Rechtsquellen des Kantons St.Gallen III/3, Die allgemeinen Rechtsquellen des Rheintals, Basel 2018, S. CLXV (siehe dazu auch ebd., Fussnote 13).
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich