Lehen für Heinrich Sprecher von Thal um ein Stück Widemgut AA 1 L 3



Urkunde

Lehen für Heinrich Sprecher von Thal um ein Stück Widemgut

Detailansicht
Titel

Lehen für Heinrich Sprecher von Thal um ein Stück Widemgut

Signatur

AA 1 L 3

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1510.05.25

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Anmerkung

uff sant Urbens tag

Ausprägung

analog

Format (Höhe x Breite)

22,9 cm x 51,4 cm (Plica geschlossen); 28,5 cm x 51,4 cm (Plica offen)

Trägermaterial

Pergament

Siegler

Peter Zukäs von Luzern, Landvogt im Rheintal

Siegelbeschreibung

Siegel hängt, Wachs, rund, abgeschliffen

Anmerkung

Widemgut: Ein der Kirche geschenktes und hiemit von jeder Abgabe freies Grundstück oder freier Hof, auch eine der Ortskirche zinsbare Liegenschaft (Idiotikon, Bd. 2, Sp. 553).

Regest

Peter Zukäs (zuo Kas) von Luzern, Vogt der sieben regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals, nämlich Zürich, Luzern, Schwyz, Unterwalden, Zug und Glarus und die von Appenzell, verleiht auf Befehl seiner Herren laut eines Abschieds von Frauenfeld, das obrigkeitliche Widemgut zu Erblehen um einen Zins von zwölf Schilling an Heinrich Sprecher, Hofmann von Thal. Der Zins ist jährlich in Rheineck auf Mittfasten abzuliefern. Handänderungen sollen mit Wissen des Vogts geschehen, der das Lehen zurücknimmt und dem neuen Besitzer ausgibt. Dasselbe gilt bei Erbschaft. Bei Nichtbezahlen des Zinses oder bei Vernachlässigung fällt das Lehen an die Obrigkeit zurück.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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Lesesaal geschlossen
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