Regest
Peter Zukäs (zuo Kas) von Luzern, Vogt der sieben regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals, nämlich Zürich, Luzern, Schwyz, Unterwalden, Zug und Glarus und die von Appenzell, verleiht auf Befehl seiner Herren laut eines Abschieds von Frauenfeld, das obrigkeitliche Widemgut zu Erblehen um einen Zins von zwölf Schilling an Heinrich Sprecher, Hofmann von Thal. Der Zins ist jährlich in Rheineck auf Mittfasten abzuliefern. Handänderungen sollen mit Wissen des Vogts geschehen, der das Lehen zurücknimmt und dem neuen Besitzer ausgibt. Dasselbe gilt bei Erbschaft. Bei Nichtbezahlen des Zinses oder bei Vernachlässigung fällt das Lehen an die Obrigkeit zurück.