Lehen für Heinrich Sprecher von Thal um ein Stück Widemgut
Lehen für Heinrich Sprecher von Thal um ein Stück Widemgut
AA 1 L 3
Dokument
1510.05.25
Urkunde
uff sant Urbens tag
analog
22,9 cm x 51,4 cm (Plica geschlossen); 28,5 cm x 51,4 cm (Plica offen)
Pergament
Peter Zukäs von Luzern, Landvogt im Rheintal
Siegel hängt, Wachs, rund, abgeschliffen
Peter Zukäs (zuo Kas) von Luzern, Vogt der sieben regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals, nämlich Zürich, Luzern, Schwyz, Unterwalden, Zug und Glarus und die von Appenzell, verleiht auf Befehl seiner Herren laut eines Abschieds von Frauenfeld, das obrigkeitliche Widemgut zu Erblehen um einen Zins von zwölf Schilling an Heinrich Sprecher, Hofmann von Thal. Der Zins ist jährlich in Rheineck auf Mittfasten abzuliefern. Handänderungen sollen mit Wissen des Vogts geschehen, der das Lehen zurücknimmt und dem neuen Besitzer ausgibt. Dasselbe gilt bei Erbschaft. Bei Nichtbezahlen des Zinses oder bei Vernachlässigung fällt das Lehen an die Obrigkeit zurück.
Widemgut: Ein der Kirche geschenktes und hiemit von jeder Abgabe freies Grundstück oder freier Hof, auch eine der Ortskirche zinsbare Liegenschaft (Idiotikon, Bd. 2, Sp. 553).
Staatsarchiv
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