Lehen für Heinrich Sprecher von Thal um ein Stück Widemgut
Titel
Lehen für Heinrich Sprecher von Thal um ein Stück Widemgut
Signatur
AA 1 L 3
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1510.05.25
Archivalienart
Urkunde
Entstehungszeitraum, Anmerkung
uff sant Urbens tag
Ausprägung
analog
Format (Höhe x Breite)
22,9 cm x 51,4 cm (Plica geschlossen); 28,5 cm x 51,4 cm (Plica offen)
Trägermaterial
Pergament
Siegler
Peter Zukäs von Luzern, Landvogt im Rheintal
Siegelbeschreibung
Siegel hängt, Wachs, rund, abgeschliffen
Anmerkung
Widemgut: Ein der Kirche geschenktes und hiemit von jeder Abgabe freies Grundstück oder freier Hof, auch eine der Ortskirche zinsbare Liegenschaft (Idiotikon, Bd. 2, Sp. 553).
Regest
Peter Zukäs (zuo Kas) von Luzern, Vogt der sieben regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals, nämlich Zürich, Luzern, Schwyz, Unterwalden, Zug und Glarus und die von Appenzell, verleiht auf Befehl seiner Herren laut eines Abschieds von Frauenfeld, das obrigkeitliche Widemgut zu Erblehen um einen Zins von zwölf Schilling an Heinrich Sprecher, Hofmann von Thal. Der Zins ist jährlich in Rheineck auf Mittfasten abzuliefern. Handänderungen sollen mit Wissen des Vogts geschehen, der das Lehen zurücknimmt und dem neuen Besitzer ausgibt. Dasselbe gilt bei Erbschaft. Bei Nichtbezahlen des Zinses oder bei Vernachlässigung fällt das Lehen an die Obrigkeit zurück.
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich