Regest
Nachdem der Appellationsrichter des Klosters St.Gallen am 11. Oktober 1764 im Streit um die Steigeshäuser zwischen Jakob Sonderegger, Joseph und Johannes Steiger als Appellanten einerseits und den Vorgesetzten der Rhode Lüchingen als Appellaten anderseits eine Besichtigung vor Ort verordnet hat, versammeln sich Augustin Schill, Kapitular und Vizestatthalter des Klosters St.Gallen, Joseph Ignaz Sartori, Ratsherr und Hofkanzler des Klosters, Fidel Stanislaus Püntener von Braunberg, Ratsherr, Obervogt von Blatten und Amtmann von Altstätten, als Kommission in Beisein beider Parteien und stellen einen Vergleich zwischen den Parteien auf: Die Rhode Lüchingen soll den drei Appellanten, nämlich Jakob Sonderegger, Joseph und Johannes Steiger, das sogenannte Steigersnest als eigentümlich überlassen. Diese sollen inskünftig ihr Holz daraus beziehen und nicht aus den genossenschaftlichen Wäldern der Rhode Lüchingen. Als Ersatz soll die Rhode Lüchingen 30 Gulden bekommen. Die Holzstrassen den Nesselwald hinauf bleiben unverändert.
Erläuterung: Die Leute von den Steigershäuser haben kein Anrecht auf das Laub im genossenschaftlich genutzten Lüchingerwald.