Vergleich nach Appellationsstreitigkeiten zwischen der Rhode Lüchingen und den Besitzern der Steigershäuser über den Holzhau im Steigersnest mit einer Erläuterung auf der Rückseite von 1766 um das Laubrecht im Lüchingerwald AA 1 U 59



Urkunde

Vergleich nach Appellationsstreitigkeiten zwischen der Rhode Lüchingen und den Besitzern der Steigershäuser über den Holzhau im Steigersnest mit einer Erläuterung auf der Rückseite von 1766 um das Laubrecht im Lüchingerwald

Detailansicht
Titel

Vergleich nach Appellationsstreitigkeiten zwischen der Rhode Lüchingen und den Besitzern der Steigershäuser über den Holzhau im Steigersnest mit einer Erläuterung auf der Rückseite von 1766 um das Laubrecht im Lüchingerwald

Signatur

AA 1 U 59

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1765.07.11-1766.08.07

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Streudaten

1764.10.11

Entstehungszeitraum, Anmerkung

den eilfften monaths tag july

Ausprägung

analog

Anzahl

1

Format (Höhe x Breite)

32,4 cm x 60,5 cm (Plica geschlossen); 37,7 cm x 60,5 cm (Plica offen)

Trägermaterial

Pergament

Siegler

Kloster St.Gallen

Siegelbeschreibung

Siegel hängt, Wachs in Holzkapsel, rund, leicht bestossen und abgeschliffen

Ort

Burg Enk ob Lüchingen

Regest

Nachdem der Appellationsrichter des Klosters St.Gallen am 11. Oktober 1764 im Streit um die Steigeshäuser zwischen Jakob Sonderegger, Joseph und Johannes Steiger als Appellanten einerseits und den Vorgesetzten der Rhode Lüchingen als Appellaten anderseits eine Besichtigung vor Ort verordnet hat, versammeln sich Augustin Schill, Kapitular und Vizestatthalter des Klosters St.Gallen, Joseph Ignaz Sartori, Ratsherr und Hofkanzler des Klosters, Fidel Stanislaus Püntener von Braunberg, Ratsherr, Obervogt von Blatten und Amtmann von Altstätten, als Kommission in Beisein beider Parteien und stellen einen Vergleich zwischen den Parteien auf: Die Rhode Lüchingen soll den drei Appellanten, nämlich Jakob Sonderegger, Joseph und Johannes Steiger, das sogenannte Steigersnest als eigentümlich überlassen. Diese sollen inskünftig ihr Holz daraus beziehen und nicht aus den genossenschaftlichen Wäldern der Rhode Lüchingen. Als Ersatz soll die Rhode Lüchingen 30 Gulden bekommen. Die Holzstrassen den Nesselwald hinauf bleiben unverändert. Erläuterung: Die Leute von den Steigershäuser haben kein Anrecht auf das Laub im genossenschaftlich genutzten Lüchingerwald.

Regest

Nachdem der Appellationsrichter des Klosters St.Gallen am 11. Oktober 1764 im Streit um die Steigeshäuser zwischen Jakob Sonderegger, Joseph und Johannes Steiger als Appellanten einerseits und den Vorgesetzten der Rhode Lüchingen als Appellaten anderseits eine Besichtigung vor Ort verordnet hat, versammeln sich Augustin Schill, Kapitular und Vizestatthalter des Klosters St.Gallen, Joseph Ignaz Sartori, Ratsherr und Hofkanzler des Klosters, Fidel Stanislaus Püntener von Braunberg, Ratsherr, Obervogt von Blatten und Amtmann von Altstätten, als Kommission in Beisein beider Parteien und stellen einen Vergleich zwischen den Parteien auf: Die Rhode Lüchingen soll den drei Appellanten, nämlich Jakob Sonderegger, Joseph und Johannes Steiger, das sogenannte Steigersnest als eigentümlich überlassen. Diese sollen inskünftig ihr Holz daraus beziehen und nicht aus den genossenschaftlichen Wäldern der Rhode Lüchingen. Als Ersatz soll die Rhode Lüchingen 30 Gulden bekommen. Die Holzstrassen den Nesselwald hinauf bleiben unverändert. Erläuterung: Die Leute von den Steigershäuser haben kein Anrecht auf das Laub im genossenschaftlich genutzten Lüchingerwald.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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