Vergleich nach Appellationsstreitigkeiten zwischen der Rhode Lüchingen und den Besitzern der Steigershäuser über den Holzhau im Steigersnest mit einer Erläuterung auf der Rückseite von 1766 um das Laubrecht im Lüchingerwald
Title
Vergleich nach Appellationsstreitigkeiten zwischen der Rhode Lüchingen und den Besitzern der Steigershäuser über den Holzhau im Steigersnest mit einer Erläuterung auf der Rückseite von 1766 um das Laubrecht im Lüchingerwald
Reference Code / Identification number
AA 1 U 59
Stage
Dokument
Period of origin
1765.07.11-1766.08.07
Type of item
Urkunde
Entstehungszeitraum, Streudaten
1764.10.11
Entstehungszeitraum, Anmerkung
den eilfften monaths tag july
Ausprägung
analog
Anzahl
1
Format (Höhe x Breite)
32,4 cm x 60,5 cm (Plica geschlossen); 37,7 cm x 60,5 cm (Plica offen)
Trägermaterial
Pergament
Siegler
Kloster St.Gallen
Siegelbeschreibung
Siegel hängt, Wachs in Holzkapsel, rund, leicht bestossen und abgeschliffen
Ort
Burg Enk ob Lüchingen
Regest
Nachdem der Appellationsrichter des Klosters St.Gallen am 11. Oktober 1764 im Streit um die Steigeshäuser zwischen Jakob Sonderegger, Joseph und Johannes Steiger als Appellanten einerseits und den Vorgesetzten der Rhode Lüchingen als Appellaten anderseits eine Besichtigung vor Ort verordnet hat, versammeln sich Augustin Schill, Kapitular und Vizestatthalter des Klosters St.Gallen, Joseph Ignaz Sartori, Ratsherr und Hofkanzler des Klosters, Fidel Stanislaus Püntener von Braunberg, Ratsherr, Obervogt von Blatten und Amtmann von Altstätten, als Kommission in Beisein beider Parteien und stellen einen Vergleich zwischen den Parteien auf: Die Rhode Lüchingen soll den drei Appellanten, nämlich Jakob Sonderegger, Joseph und Johannes Steiger, das sogenannte Steigersnest als eigentümlich überlassen. Diese sollen inskünftig ihr Holz daraus beziehen und nicht aus den genossenschaftlichen Wäldern der Rhode Lüchingen. Als Ersatz soll die Rhode Lüchingen 30 Gulden bekommen. Die Holzstrassen den Nesselwald hinauf bleiben unverändert.
Erläuterung: Die Leute von den Steigershäuser haben kein Anrecht auf das Laub im genossenschaftlich genutzten Lüchingerwald.
Term of protection
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Authorisation
Staatsarchiv
Accessibility
Archivmitarbeiter/-innen
Physical usability
Erschwert möglich