Regest
Vor Karl Büeler, alt Säckelmeister und Ratsherr von Schwyz, Landvogt im Rheintal, erscheinen Stadtammann Georg Kuhn und alt Stadtammann Wilhelm Messmer, Säckelmeister Ulrich Kuhn, Stadtschreiber Johannes Bärlocher mit weiteren Abgeordneten der Bürgerschafft von Rheineck einerseits, und Jakob Keller, Hans Adam Keller, Jakob Hofmann, neue und alte Hofammänner, sowie Hofschreiber Jakob Bärlocher mit weiteren Abgeordneten von dem Hof in Thal andererseits betreffend allerlei Beschwerden über die gemeinsame Nutzung des Gemeindeguts. Die Rheinecker lassen fragen, ob ihnen nicht laut Vereinbarung von 1598 der dritte Teil vom Gemeindegut als Eigentum zustände. Der Vertrag von 1598 weist aber ein solcher Anspruch nicht auf, ausser beide Parteien stimmen einer Gemeindeteilung zu. Der Landvogt spricht mit seinen Miträten zu Recht, dass die beiden Parteien die Gemeindegüter weiterhin gemeinsam nutzen sollen.
Dagegen legen die Rheinecker schriftliche Beschwerde ein, worauf die Parteien gütlich geeinigt werden. Die Nutzung der Gemeindegüter und die Gemeinwerke werden geregelt.