Kaufbrief um obrigkeitliche Güter in Thal an Jakob Kuhn AA 1 U 54



Urkunde

Kaufbrief um obrigkeitliche Güter in Thal an Jakob Kuhn

Detailansicht
Titel

Kaufbrief um obrigkeitliche Güter in Thal an Jakob Kuhn

Signatur

AA 1 U 54

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1672.02.01

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Streudaten

1622-1671

Entstehungszeitraum, Anmerkung

anfangß hornung

Ausprägung

analog

Anzahl

1

Format (Höhe x Breite)

30,2 cm x 37,8 cm

Trägermaterial

Pergament

Siegler

Hauptmann Johann Heinrich Emanuel Bessler, Ratsherr und alt Säckelmeister von Uri, Landvogt im Rheintal

Siegelbeschreibung

Siegel fehlt, Siegelschlitz vorhanden

Regest

Hauptmann Johann Heinrich Emanuel Bessler, Ratsherr und alt Säckelmeister von Uri, Landvogt im Rheintal, bestätigt den Verkauf durch den inzwischen verstorbenen Junker Johann Jakob Ostertag von Luzern, der auf Befehl der Gesandten der acht eidgenössischen Orte des Rheintals im Jahr 1670 auf der Jahrrechnung an Jakob Kuhn, Hofgenosse von Thal, um mehrere obrigkeitliche Güter, darunter ein Rebberg, mehrere Äcker und Wiesen. Die Güter hatte der Käufer vorher teils als Lehen auf Lebenszeit, teils als Erblehen besessen. Auf den Gütern lag ein Schuldposten von 1000 Gulden, den die acht Orte der Kirche Unserer Lieben Frau von Thal geschuldet und den der Käufer übernommen hatte. Auf Befehl der Gesandten auf der Jahrrechnung von 1671 soll der Landvogt den Käufer der Schuld als Eigentümer eintragen, mit Vorbehalt des Zehnts und der jährlichen Geld- und Kornzinsen, die auf den Gütern liegen. Die Güter liegen am Buechberg, in der Strenglen, auf der Kruft, auf dem Siechenfeld und auf dem Oberfeld. Eine Wiese jenseits des Rheins auf dem Niderried, die der Kirche von Thal gehört, und laut Abschied von 1622 von den acht Orten verliehen wird, gehört immer noch dem Gotteshaus und wird weiter als Lehen ausgegeben für einen jährlichen Zins von fünf Schilling.

Regest

Hauptmann Johann Heinrich Emanuel Bessler, Ratsherr und alt Säckelmeister von Uri, Landvogt im Rheintal, bestätigt den Verkauf durch den inzwischen verstorbenen Junker Johann Jakob Ostertag von Luzern, der auf Befehl der Gesandten der acht eidgenössischen Orte des Rheintals im Jahr 1670 auf der Jahrrechnung an Jakob Kuhn, Hofgenosse von Thal, um mehrere obrigkeitliche Güter, darunter ein Rebberg, mehrere Äcker und Wiesen. Die Güter hatte der Käufer vorher teils als Lehen auf Lebenszeit, teils als Erblehen besessen. Auf den Gütern lag ein Schuldposten von 1000 Gulden, den die acht Orte der Kirche Unserer Lieben Frau von Thal geschuldet und den der Käufer übernommen hatte. Auf Befehl der Gesandten auf der Jahrrechnung von 1671 soll der Landvogt den Käufer der Schuld als Eigentümer eintragen, mit Vorbehalt des Zehnts und der jährlichen Geld- und Kornzinsen, die auf den Gütern liegen. Die Güter liegen am Buechberg, in der Strenglen, auf der Kruft, auf dem Siechenfeld und auf dem Oberfeld. Eine Wiese jenseits des Rheins auf dem Niderried, die der Kirche von Thal gehört, und laut Abschied von 1622 von den acht Orten verliehen wird, gehört immer noch dem Gotteshaus und wird weiter als Lehen ausgegeben für einen jährlichen Zins von fünf Schilling.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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