Regest
Wegen Grenzstreitigkeiten zwischen St.Margrethen-Höchst und den St. Margrethern Kirchgenossen im Land Appenzell besichtigen beide Obrigkeiten, vertreten durch Jost Pfändler, Landammann von Glarus, Paul Gartenhauser und Sebastian Dörig (Thöring), beide alt und neu Landammänner von Appenzell, Hans Vogel von Glarus und Oswald Brandenberg von Zug, beide alt und neu Landvögte im Rheintal, Georg Jonas, Doktor der Rechte und Kanzler des Klosters St.Gallen, Georg Christoph Giel von Gielsberg, Vogt von Rosenberg, die Grenzen vor Ort. Nach der Besichtigung wird bestimmt, dass beide Parteien vier Männer mit einem Obmann erwählen sollen, welche als Schiedsgericht die Grenzen festlegen sollen. Darauf bestimmt St. Margrethen-Höchst die Landammänner Gartenhauser und Dörig, die St. Margarether Kirchgenossen im Land Appenzell wählen den Kanzler Jonas und den Vogt von Rosenberg als Zusätze, welche wiederum Landammann Pfändler zum Obmann wählen. Das Schiedsgericht bestimmt darauf die Grenzen und regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien.