Appellationsurteil gegen Hans Zünd wegen Verleumdung des Hans Heer in Rorschach AA 1 U 31



Urkunde

Appellationsurteil gegen Hans Zünd wegen Verleumdung des Hans Heer in Rorschach

Detailansicht
Titel

Appellationsurteil gegen Hans Zünd wegen Verleumdung des Hans Heer in Rorschach

Signatur

AA 1 U 31

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1597.09.11

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Anmerkung

uff den xj tag septembris

Ausprägung

analog

Anzahl

1

Format (Höhe x Breite)

29,6 cm x 56,9 cm (Plica geschlossen); 32,6 cm x 56,9 cm (Plica offen)

Trägermaterial

Pergament

Siegler

Oswald Brandenberg, Ratsherr von Zug, Landvogt im Rheintal

Siegelbeschreibung

Siegel fehlt, Pergamentstreifen vorhanden

Regest

Landschreiber Kaspar Thürler von Uri, Landschreiber im Rheintal, sitzt zu Gericht im Hochgericht in Rheineck als Statthalter von Oswald Brandenberg, Ratsherr von Zug und Landvogt im Rheintal, wegen einer Verleumdungsklage, die vom niederen Gericht an das Hochgericht gewiesen worden ist. Als Kläger erscheinen Hans Heer (Her) und als Beklagter Hans Zünd. Hans Zünd hatte in Rorschach gegenüber dem Landvogt und anderen ehrbaren Leuten gesagt, dass sein Schwager Hans Heer vor einigen Jahren einen aus Lindau eingeführten Ponz (bontzen) Salz entwendet hatte. Heer war vor elf Jahren tatsächlich wegen eines verschwunden Ponz Salz mit den Schiffleuten in Streit geraten, doch damals als unschuldig erklärt worden. Urteil: Heer wird als unschuldig erklärt und Hans Zünd muss die Ehrbarkeit von seinem Schwager bestätigen. Dem Landvogt wird eine Busse gegen Zünd vorbehalten.

Anmerkung

Ponz: einen 1-2 Mass haltender, nach oben sich verjüngender, hölzerner Kübel mit Deckel und Handhabe für Milch (Idiotikon, Bd. 4, Spalte 1412).

Regest

Landschreiber Kaspar Thürler von Uri, Landschreiber im Rheintal, sitzt zu Gericht im Hochgericht in Rheineck als Statthalter von Oswald Brandenberg, Ratsherr von Zug und Landvogt im Rheintal, wegen einer Verleumdungsklage, die vom niederen Gericht an das Hochgericht gewiesen worden ist. Als Kläger erscheinen Hans Heer (Her) und als Beklagter Hans Zünd. Hans Zünd hatte in Rorschach gegenüber dem Landvogt und anderen ehrbaren Leuten gesagt, dass sein Schwager Hans Heer vor einigen Jahren einen aus Lindau eingeführten Ponz (bontzen) Salz entwendet hatte. Heer war vor elf Jahren tatsächlich wegen eines verschwunden Ponz Salz mit den Schiffleuten in Streit geraten, doch damals als unschuldig erklärt worden. Urteil: Heer wird als unschuldig erklärt und Hans Zünd muss die Ehrbarkeit von seinem Schwager bestätigen. Dem Landvogt wird eine Busse gegen Zünd vorbehalten.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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