Appellationsurteil gegen Hans Zünd wegen Verleumdung des Hans Heer in Rorschach
Title
Appellationsurteil gegen Hans Zünd wegen Verleumdung des Hans Heer in Rorschach
Reference Code / Identification number
AA 1 U 31
Stage
Dokument
Period of origin
1597.09.11
Type of item
Urkunde
Entstehungszeitraum, Anmerkung
uff den xj tag septembris
Ausprägung
analog
Anzahl
1
Format (Höhe x Breite)
29,6 cm x 56,9 cm (Plica geschlossen); 32,6 cm x 56,9 cm (Plica offen)
Trägermaterial
Pergament
Siegler
Oswald Brandenberg, Ratsherr von Zug, Landvogt im Rheintal
Siegelbeschreibung
Siegel fehlt, Pergamentstreifen vorhanden
Regest
Landschreiber Kaspar Thürler von Uri, Landschreiber im Rheintal, sitzt zu Gericht im Hochgericht in Rheineck als Statthalter von Oswald Brandenberg, Ratsherr von Zug und Landvogt im Rheintal, wegen einer Verleumdungsklage, die vom niederen Gericht an das Hochgericht gewiesen worden ist. Als Kläger erscheinen Hans Heer (Her) und als Beklagter Hans Zünd. Hans Zünd hatte in Rorschach gegenüber dem Landvogt und anderen ehrbaren Leuten gesagt, dass sein Schwager Hans Heer vor einigen Jahren einen aus Lindau eingeführten Ponz (bontzen) Salz entwendet hatte. Heer war vor elf Jahren tatsächlich wegen eines verschwunden Ponz Salz mit den Schiffleuten in Streit geraten, doch damals als unschuldig erklärt worden. Urteil: Heer wird als unschuldig erklärt und Hans Zünd muss die Ehrbarkeit von seinem Schwager bestätigen. Dem Landvogt wird eine Busse gegen Zünd vorbehalten.
Anmerkung
Ponz: einen 1-2 Mass haltender, nach oben sich verjüngender, hölzerner Kübel mit Deckel und Handhabe für Milch (Idiotikon, Bd. 4, Spalte 1412).
Term of protection
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Authorisation
Staatsarchiv
Accessibility
Archivmitarbeiter/-innen
Physical usability
Erschwert möglich