Schiedsspruch zwischen der oberen und der unteren Fähre am Rhein in Lustenau AA 1 U 28



Urkunde

Schiedsspruch zwischen der oberen und der unteren Fähre am Rhein in Lustenau

Detailansicht
Titel

Schiedsspruch zwischen der oberen und der unteren Fähre am Rhein in Lustenau

Signatur

AA 1 U 28

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1571.01.24

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Anmerkung

an sannt Pauly bekherungs abend

Ausprägung

analog

Anzahl

1

Format (Höhe x Breite)

29,8 cm x 58,1 cm (Plica geschlossen); 33,7 cm x 58,1 cm (Plica offen)

Trägermaterial

Pergament

Physische Beschaffenheit

Schrift in den Falten teilweise abgerieben

Siegler

1. Stephan Huchler, 2. Thomas Geser, Ammann von Lustenau

Siegelbeschreibung

2 Siegel hängen, 1. Wachs, rund, stark beschädigt, 2. Wachs, rund, stark beschädigt

Regest

Stephan Huchler (Hychler), alt Ammann von Ems (Empß), entscheidet im Namen der Grafen von Hohenems als erwählter Obmann und Schiedsrichter zusammen mit Jörg Hämmerle (Hemerly), Magnus Fitz, Hans Vetter, Hans Bertschi, alle Ratsherren von Lustenau, als verordnete und gewählte Schiedsleute und Rechtssprecher, und mit Thomas Geser, Ammann vom Hof Lustenau, in einem Streit zwischen Vater und Sohn Ulrich (Uorich) und Hans Wider als Eigentümer der oberen Fähre einerseits und Walter Marbach, Bürger von Lindau, als Eigentümer der unteren Fähre, im Streit um die Grenzen zwischen den beiden Schiffländen am Rhein in Lustenau. Nach Besichtigung der Schiffländen, Verlesen aller Briefe und nach Anhörung der Parteien werden die Grenzen detailliert festgelegt. Keiner darf mit der Fähre in den Bereich des anderen weder hineinfahren noch dort Waren oder Personen ein- oder ausladen.

Regest

Stephan Huchler (Hychler), alt Ammann von Ems (Empß), entscheidet im Namen der Grafen von Hohenems als erwählter Obmann und Schiedsrichter zusammen mit Jörg Hämmerle (Hemerly), Magnus Fitz, Hans Vetter, Hans Bertschi, alle Ratsherren von Lustenau, als verordnete und gewählte Schiedsleute und Rechtssprecher, und mit Thomas Geser, Ammann vom Hof Lustenau, in einem Streit zwischen Vater und Sohn Ulrich (Uorich) und Hans Wider als Eigentümer der oberen Fähre einerseits und Walter Marbach, Bürger von Lindau, als Eigentümer der unteren Fähre, im Streit um die Grenzen zwischen den beiden Schiffländen am Rhein in Lustenau. Nach Besichtigung der Schiffländen, Verlesen aller Briefe und nach Anhörung der Parteien werden die Grenzen detailliert festgelegt. Keiner darf mit der Fähre in den Bereich des anderen weder hineinfahren noch dort Waren oder Personen ein- oder ausladen.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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