Schiedsspruch zwischen der oberen und der unteren Fähre am Rhein in Lustenau
Titel
Schiedsspruch zwischen der oberen und der unteren Fähre am Rhein in Lustenau
Signatur
AA 1 U 28
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1571.01.24
Archivalienart
Urkunde
Entstehungszeitraum, Anmerkung
an sannt Pauly bekherungs abend
Ausprägung
analog
Anzahl
1
Format (Höhe x Breite)
29,8 cm x 58,1 cm (Plica geschlossen); 33,7 cm x 58,1 cm (Plica offen)
Trägermaterial
Pergament
Physische Beschaffenheit
Schrift in den Falten teilweise abgerieben
Siegler
1. Stephan Huchler, 2. Thomas Geser, Ammann von Lustenau
Siegelbeschreibung
2 Siegel hängen, 1. Wachs, rund, stark beschädigt, 2. Wachs, rund, stark beschädigt
Regest
Stephan Huchler (Hychler), alt Ammann von Ems (Empß), entscheidet im Namen der Grafen von Hohenems als erwählter Obmann und Schiedsrichter zusammen mit Jörg Hämmerle (Hemerly), Magnus Fitz, Hans Vetter, Hans Bertschi, alle Ratsherren von Lustenau, als verordnete und gewählte Schiedsleute und Rechtssprecher, und mit Thomas Geser, Ammann vom Hof Lustenau, in einem Streit zwischen Vater und Sohn Ulrich (Uorich) und Hans Wider als Eigentümer der oberen Fähre einerseits und Walter Marbach, Bürger von Lindau, als Eigentümer der unteren Fähre, im Streit um die Grenzen zwischen den beiden Schiffländen am Rhein in Lustenau. Nach Besichtigung der Schiffländen, Verlesen aller Briefe und nach Anhörung der Parteien werden die Grenzen detailliert festgelegt. Keiner darf mit der Fähre in den Bereich des anderen weder hineinfahren noch dort Waren oder Personen ein- oder ausladen.
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich