Schiedsspruch zwischen der oberen und der unteren Fähre am Rhein in Lustenau
Schiedsspruch zwischen der oberen und der unteren Fähre am Rhein in Lustenau
AA 1 U 28
Dokument
1571.01.24
Urkunde
an sannt Pauly bekherungs abend
analog
1
29,8 cm x 58,1 cm (Plica geschlossen); 33,7 cm x 58,1 cm (Plica offen)
Pergament
Schrift in den Falten teilweise abgerieben
1. Stephan Huchler, 2. Thomas Geser, Ammann von Lustenau
2 Siegel hängen, 1. Wachs, rund, stark beschädigt, 2. Wachs, rund, stark beschädigt
Stephan Huchler (Hychler), alt Ammann von Ems (Empß), entscheidet im Namen der Grafen von Hohenems als erwählter Obmann und Schiedsrichter zusammen mit Jörg Hämmerle (Hemerly), Magnus Fitz, Hans Vetter, Hans Bertschi, alle Ratsherren von Lustenau, als verordnete und gewählte Schiedsleute und Rechtssprecher, und mit Thomas Geser, Ammann vom Hof Lustenau, in einem Streit zwischen Vater und Sohn Ulrich (Uorich) und Hans Wider als Eigentümer der oberen Fähre einerseits und Walter Marbach, Bürger von Lindau, als Eigentümer der unteren Fähre, im Streit um die Grenzen zwischen den beiden Schiffländen am Rhein in Lustenau. Nach Besichtigung der Schiffländen, Verlesen aller Briefe und nach Anhörung der Parteien werden die Grenzen detailliert festgelegt. Keiner darf mit der Fähre in den Bereich des anderen weder hineinfahren noch dort Waren oder Personen ein- oder ausladen.
Staatsarchiv
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