Verurteilung des Michel Ittensohn von Kriessern wegen Sodomie zum Tod durch das Feuer AA 1 U 21



Urkunde

Verurteilung des Michel Ittensohn von Kriessern wegen Sodomie zum Tod durch das Feuer

Detailansicht
Titel

Verurteilung des Michel Ittensohn von Kriessern wegen Sodomie zum Tod durch das Feuer

Signatur

AA 1 U 21

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1554.08.13

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Anmerkung

mentag nachst vor unnserr liebenn frowen himellfarttag

Ausprägung

analog

Anzahl

1

Enthält

Das Verfahren vor dem Hochgericht wird detailliert in aller seiner Formelhaftigkeit wiedergegeben.

Format (Höhe x Breite)

33,5 cm x 47,4 cm

Trägermaterial

Pergament

Siegler

Johannes Göldi von Zürich, Landvogt im Rheintal

Siegelbeschreibung

Siegel hängt, Wachs, rund, beschädigt

Regest

Vor das hohe Gericht unter Rudolf Enis (Enes), Ammann des Klosters St.Gallen im Hof Kriessern bei Oberriet, mit den Richtern erscheint Hans Kühnis (Künes), Hofweibel von Kriessern mit seinen Fürsprechern und verordneten Räten im Namen von Johannes Göldi von Zürich, Landvogt im Rheintal, als Kläger gegen Michel Ittensohn (Itten Son), Hofmann von Kriessern. Der Beklagte ist auf der Flucht und nicht anwesend. Die Zeugeneinvernahmen beweisen, dass Michel Ittensohn Sodomie betrieben hat. Michel Ittensohn ist zudem gegenüber den Zeugen geständig gewesen. Da es sich um ein schweres Delikt handelt, das in die Kompetenz der Hochgerichtsbarkeit der acht eidgenössischen Orte fällt, soll Landvogt Hans Göldi den Gerichtsstab um neun Schilling nach Hofrecht von dem Ammann lösen und dann im Namen der acht Orte über Michel Ittensohn richten. Michel Ittensohn wird zum Tod durch Verbrennen verurteilt und das geschändete Vieh soll lebendig begraben werden.

Regest

Vor das hohe Gericht unter Rudolf Enis (Enes), Ammann des Klosters St.Gallen im Hof Kriessern bei Oberriet, mit den Richtern erscheint Hans Kühnis (Künes), Hofweibel von Kriessern mit seinen Fürsprechern und verordneten Räten im Namen von Johannes Göldi von Zürich, Landvogt im Rheintal, als Kläger gegen Michel Ittensohn (Itten Son), Hofmann von Kriessern. Der Beklagte ist auf der Flucht und nicht anwesend. Die Zeugeneinvernahmen beweisen, dass Michel Ittensohn Sodomie betrieben hat. Michel Ittensohn ist zudem gegenüber den Zeugen geständig gewesen. Da es sich um ein schweres Delikt handelt, das in die Kompetenz der Hochgerichtsbarkeit der acht eidgenössischen Orte fällt, soll Landvogt Hans Göldi den Gerichtsstab um neun Schilling nach Hofrecht von dem Ammann lösen und dann im Namen der acht Orte über Michel Ittensohn richten. Michel Ittensohn wird zum Tod durch Verbrennen verurteilt und das geschändete Vieh soll lebendig begraben werden.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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