Verurteilung des Michel Ittensohn von Kriessern wegen Sodomie zum Tod durch das Feuer
Titel
Verurteilung des Michel Ittensohn von Kriessern wegen Sodomie zum Tod durch das Feuer
Signatur
AA 1 U 21
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1554.08.13
Archivalienart
Urkunde
Entstehungszeitraum, Anmerkung
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Ausprägung
analog
Anzahl
1
Enthält
Das Verfahren vor dem Hochgericht wird detailliert in aller seiner Formelhaftigkeit wiedergegeben.
Format (Höhe x Breite)
33,5 cm x 47,4 cm
Trägermaterial
Pergament
Siegler
Johannes Göldi von Zürich, Landvogt im Rheintal
Siegelbeschreibung
Siegel hängt, Wachs, rund, beschädigt
Regest
Vor das hohe Gericht unter Rudolf Enis (Enes), Ammann des Klosters St.Gallen im Hof Kriessern bei Oberriet, mit den Richtern erscheint Hans Kühnis (Künes), Hofweibel von Kriessern mit seinen Fürsprechern und verordneten Räten im Namen von Johannes Göldi von Zürich, Landvogt im Rheintal, als Kläger gegen Michel Ittensohn (Itten Son), Hofmann von Kriessern. Der Beklagte ist auf der Flucht und nicht anwesend. Die Zeugeneinvernahmen beweisen, dass Michel Ittensohn Sodomie betrieben hat. Michel Ittensohn ist zudem gegenüber den Zeugen geständig gewesen. Da es sich um ein schweres Delikt handelt, das in die Kompetenz der Hochgerichtsbarkeit der acht eidgenössischen Orte fällt, soll Landvogt Hans Göldi den Gerichtsstab um neun Schilling nach Hofrecht von dem Ammann lösen und dann im Namen der acht Orte über Michel Ittensohn richten. Michel Ittensohn wird zum Tod durch Verbrennen verurteilt und das geschändete Vieh soll lebendig begraben werden.
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich