Urfehde des Hans Schöbi von Berneck wegen Betrugs
Titel
Urfehde des Hans Schöbi von Berneck wegen Betrugs
Signatur
AA 1 U 20
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1554.09.10
Archivalienart
Urkunde
Entstehungszeitraum, Anmerkung
menttag den zehenden tag septembriß
Ausprägung
analog
Anzahl
1
Format (Höhe x Breite)
20,6 cm x 51,9 cm (Plica geschlossen); 24,0 cm x 51,9 cm (Plica offen)
Trägermaterial
Pergament
Siegler
Junker Johannes Göldi, Ratsherr von Zürich, Landvogt im Rheintal
Siegelbeschreibung
Siegel hängt, Wachs, rund, beschädigt
Regest
Hans Schöbi, Hofmann von Berneck (Bernang) und dort wohnhaft, hat dem Hans Kehl, auch Hofmann von Berneck, als dieser im Krieg war, 27 Pfund und sechs Schilling nochmals eingenommen, wodurch diesem Haus, Stadel, Gerberei und Hofstatt vergantet wurden. Und dies obwohl die Summe dem Hans Schöbi von Hans Kehl bereits verrechnet worden war. Wilhelm Blarer von Wartensee, Vogt von Rosenberg, hatte zudem ein rechtliches Verfahren eingeleitet, dessen Urteil Hans Schöbi nicht abgewartet hatte und geflüchtet war. Auf Bitten von Herr Heinrich Mayer, Dekan und Pfarrer von Berneck, sowie anderer Leute, der Verwandtschaft und der Nachbarn, durfte er wieder auf Bürgschaft (trostung) zurückkommen. Auf Bitten vieler bedeutender Leute wird Hans Schöbi auch nicht vor Hochgericht gestellt. Er muss aber alle entstandenen Kosten tragen, dem Gerber Hans Kehl die Summe mit Zinsen zurückerstatten, 200 Gulden Busse bezahlen und eine Urfehde schwören.
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich