Urfehde des Hans Schöbi von Berneck wegen Betrugs
Titel
 Urfehde des Hans Schöbi von Berneck wegen Betrugs 
Signatur
 AA 1 U 20 
Stufe
 Dokument 
Entstehungszeitraum
 1554.09.10 
Archivalienart
 Urkunde 
Entstehungszeitraum, Anmerkung
 menttag den zehenden tag septembriß 
Ausprägung
 analog 
Anzahl
 1 
Format (Höhe x Breite)
 20,6 cm x 51,9 cm (Plica geschlossen); 24,0 cm x 51,9 cm (Plica offen) 
Trägermaterial
 Pergament 
Siegler
 Junker Johannes Göldi, Ratsherr von Zürich, Landvogt im Rheintal 
Siegelbeschreibung
 Siegel hängt, Wachs, rund, beschädigt 
Regest
 Hans Schöbi, Hofmann von Berneck (Bernang) und dort wohnhaft, hat dem Hans Kehl, auch Hofmann von Berneck, als dieser im Krieg war, 27 Pfund und sechs Schilling nochmals eingenommen, wodurch diesem Haus, Stadel, Gerberei und Hofstatt vergantet wurden. Und dies obwohl die Summe dem Hans Schöbi von Hans Kehl bereits verrechnet worden war. Wilhelm Blarer von Wartensee, Vogt von Rosenberg, hatte zudem ein rechtliches Verfahren eingeleitet, dessen Urteil Hans Schöbi nicht abgewartet hatte und geflüchtet war. Auf Bitten von Herr Heinrich Mayer, Dekan und Pfarrer von Berneck, sowie anderer Leute, der Verwandtschaft und der Nachbarn, durfte er wieder auf Bürgschaft (trostung) zurückkommen. Auf Bitten vieler bedeutender Leute wird Hans Schöbi auch nicht vor Hochgericht gestellt. Er muss aber alle entstandenen Kosten tragen, dem Gerber Hans Kehl die Summe mit Zinsen zurückerstatten, 200 Gulden Busse bezahlen und eine Urfehde schwören. 
Schutzfrist
 Unbekannt 
Schutzfristkategorie
 Freie Benutzung (0 Jahre) 
Bewilligung
 Staatsarchiv 
Zugänglichkeit
 Archivmitarbeiter/-innen 
Physische Benutzbarkeit
 Erschwert möglich