Zinsbrief von Hans Thurnherr und Hans Winzauer von Berneck für die acht eidgenössischen Orte AA 1 U 19



Urkunde

Zinsbrief von Hans Thurnherr und Hans Winzauer von Berneck für die acht eidgenössischen Orte

Detailansicht
Titel

Zinsbrief von Hans Thurnherr und Hans Winzauer von Berneck für die acht eidgenössischen Orte

Signatur

AA 1 U 19

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1554.05.16

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Anmerkung

mittwochen nachst nach dem hayllgenn vest der pfingstenn

Ausprägung

analog

Anzahl

1

Format (Höhe x Breite)

31,7 cm x 52,2 cm (Plica geschlossen); 37,2 cm x 52,2 cm (Plica offen)

Trägermaterial

Pergament

Siegler

Heini (Haynin) In der Mur, Hofammann von Berneck

Siegelbeschreibung

Siegel hängt, Wachs in Holzkapsel, rund, gut erhalten

Regest

Hans Thurnherr und Hans Winzauer (Wintzower), Hofleute und wohnhaft in Berneck im Rheintal, verkaufen um 175 Gulden Landeswährung Hieronymus Knill, Ratsherr von Appenzell und Landvogt im Rheintal, einen Zins von acht Gulden und 15 Behemsch Landeswährung (15 Konstanzer Batzen für jeden Gulden gerechnet), zu entrichten in Rheineck auf Sankt Martin (11.11.), ab der Wiese (höwachs) im Buechholz im Hof Berneck, seiner Wiese in der Hüttau (Hüttow) an den Bernecker Wiesen im Lustenauer Gericht, seinen Weingarten im Buechholz im Hof Berneck. Von Hans Winzauer einen Weinberg (wingartenn) auf dem Rüden, wo er auch wohnt im Hof Berneck, Georgs Weingarten (Jergenn wingart) genannt. Die Güter sind unbelastet, ausser dem Zehnt von Wiesen und Weingarten im Buechholz, Lehen des Klosters St.Gallen sowie dem Weingarten. Die Wiese in der Hüttau ist zehntfrei. Der Zins wird zu Handen des Landvogts in der Stadt Rheineck entrichtet. Bei Nichtbezahlen kann der Landvogt auf die Unterpfänder greifen. Es besteht ein Wiederkaufsrecht, das zwei Monate im Voraus angekündigt werden muss.

Regest

Hans Thurnherr und Hans Winzauer (Wintzower), Hofleute und wohnhaft in Berneck im Rheintal, verkaufen um 175 Gulden Landeswährung Hieronymus Knill, Ratsherr von Appenzell und Landvogt im Rheintal, einen Zins von acht Gulden und 15 Behemsch Landeswährung (15 Konstanzer Batzen für jeden Gulden gerechnet), zu entrichten in Rheineck auf Sankt Martin (11.11.), ab der Wiese (höwachs) im Buechholz im Hof Berneck, seiner Wiese in der Hüttau (Hüttow) an den Bernecker Wiesen im Lustenauer Gericht, seinen Weingarten im Buechholz im Hof Berneck. Von Hans Winzauer einen Weinberg (wingartenn) auf dem Rüden, wo er auch wohnt im Hof Berneck, Georgs Weingarten (Jergenn wingart) genannt. Die Güter sind unbelastet, ausser dem Zehnt von Wiesen und Weingarten im Buechholz, Lehen des Klosters St.Gallen sowie dem Weingarten. Die Wiese in der Hüttau ist zehntfrei. Der Zins wird zu Handen des Landvogts in der Stadt Rheineck entrichtet. Bei Nichtbezahlen kann der Landvogt auf die Unterpfänder greifen. Es besteht ein Wiederkaufsrecht, das zwei Monate im Voraus angekündigt werden muss.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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