Verfügung des Landvogts über den Schattenwurf von Bäumen und Hecken auf einen kleinen Acker in Thal, Lehen des Kelnhofs AA 1 U 15



Urkunde

Verfügung des Landvogts über den Schattenwurf von Bäumen und Hecken auf einen kleinen Acker in Thal, Lehen des Kelnhofs

Detailansicht
Titel

Verfügung des Landvogts über den Schattenwurf von Bäumen und Hecken auf einen kleinen Acker in Thal, Lehen des Kelnhofs

Signatur

AA 1 U 15

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1544.09.07

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Anmerkung

am sybentag herpst monatz

Ausprägung

analog

Anzahl

1

Format (Höhe x Breite)

18,6 cm x 32,6 cm

Trägermaterial

Pergament

Siegler

Joseph Grüninger, Ratsherr von Schwyz, Landvogt im Rheintal

Siegelbeschreibung

Siegel hängt, Wachs, rund, gut erhalten

Regest

Joseph Grüninger, Ratsherr von Schwyz und Landvogt im Rheintal, urkundet, dass Heini Tobler, genannt Haingler, einen kleinen Acker besitzt, der zum Kelnhof (källhoff) gehört und der ihm zu seinen Lebzeiten geliehen worden ist. Der kleine Acker liegt auf der Kruft im Hof von Thal und grenzt an Wilhelm Brenders Gut und an Heini Diezis Krusegg. Heini Tobler hat nun dem Landvogt gemeldet, dass Wilhelm Brender eine Hecke (grünhag), Nussbäume und anderes in seinem Teil der Kruft habe, die ihm Schatten (tam) geben. Heini Tobler kommt mit seinem Nachbar überein, dass dieser einige Bäume fällen solle. Nach einer Besichtigung der Lage durch den Landvogt bestimmt dieser, dass die Grenzen von Wilhelm Brenders Gut etwas nach aussen gerückt werden, doch mit der Bedingung, dass dieser auf die Grenzen keine Hecken, sondern einen Holzzaun macht. Auch soll er den Nussbaum und die alte Hecke hauen und keine anderen Bäume in die Nähe des Ackers setzen.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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Lesesaal geschlossen
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