Verfügung des Landvogts über den Schattenwurf von Bäumen und Hecken auf einen kleinen Acker in Thal, Lehen des Kelnhofs
Titel
 Verfügung des Landvogts über den Schattenwurf von Bäumen und Hecken auf einen kleinen Acker in Thal, Lehen des Kelnhofs 
Signatur
 AA 1 U 15 
Stufe
 Dokument 
Entstehungszeitraum
 1544.09.07 
Archivalienart
 Urkunde 
Entstehungszeitraum, Anmerkung
 am sybentag herpst monatz 
Ausprägung
 analog 
Anzahl
 1 
Format (Höhe x Breite)
 18,6 cm x 32,6 cm 
Trägermaterial
 Pergament 
Siegler
 Joseph Grüninger, Ratsherr von Schwyz, Landvogt im Rheintal 
Siegelbeschreibung
 Siegel hängt, Wachs, rund, gut erhalten 
Regest
 Joseph Grüninger, Ratsherr von Schwyz und Landvogt im Rheintal, urkundet, dass Heini Tobler, genannt Haingler, einen kleinen Acker besitzt, der zum Kelnhof (källhoff) gehört und der ihm zu seinen Lebzeiten geliehen worden ist. Der kleine Acker liegt auf der Kruft im Hof von Thal und grenzt an Wilhelm Brenders Gut und an Heini Diezis Krusegg. Heini Tobler hat nun dem Landvogt gemeldet, dass Wilhelm Brender eine Hecke (grünhag), Nussbäume und anderes in seinem Teil der Kruft habe, die ihm Schatten (tam) geben. Heini Tobler kommt mit seinem Nachbar überein, dass dieser einige Bäume fällen solle. Nach einer Besichtigung der Lage durch den Landvogt bestimmt dieser, dass die Grenzen von Wilhelm Brenders Gut etwas nach aussen gerückt werden, doch mit der Bedingung, dass dieser auf die Grenzen keine Hecken, sondern einen Holzzaun macht. Auch soll er den Nussbaum und die alte Hecke hauen und keine anderen Bäume in die Nähe des Ackers setzen. 
Schutzfrist
 Unbekannt 
Schutzfristkategorie
 Freie Benutzung (0 Jahre) 
Bewilligung
 Staatsarchiv 
Zugänglichkeit
 Archivmitarbeiter/-innen 
Physische Benutzbarkeit
 Erschwert möglich