Zinsbrief von Walter Köchlis Witwe Katharina Brender für Moritz Gartenhauser, Landvogt der acht eidgenössischen Orte des Rheintals, ab ihrem Obstgarten auf der Kruft in Thal AA 1 U 11



Urkunde

Zinsbrief von Walter Köchlis Witwe Katharina Brender für Moritz Gartenhauser, Landvogt der acht eidgenössischen Orte des Rheintals, ab ihrem Obstgarten auf der Kruft in Thal

Detailansicht
Titel

Zinsbrief von Walter Köchlis Witwe Katharina Brender für Moritz Gartenhauser, Landvogt der acht eidgenössischen Orte des Rheintals, ab ihrem Obstgarten auf der Kruft in Thal

Signatur

AA 1 U 11

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1537.04.02

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Anmerkung

mentag nach dem hailligen ostertag

Ausprägung

analog

Anzahl

1

Format (Höhe x Breite)

24,5 cm x 35,1 cm

Trägermaterial

Pergament

Siegler

Hans Brülisauer, Hofammann von Thal

Siegelbeschreibung

Siegel hängt, Wachs, rund, gut erhalten

Regest

Wilhelm Brender von Thal verkauft als Vogt von Katharina Brender, Walter Köchlis Witwe, dass er für seine Vogtfrau dem Moritz Gartenhauser, Ratsherr von Appenzell, Landvogt des Rheintals, im Namen der acht eidgenössischen Orte, um 20 Pfund Landeswährung einen jährlichen Zins von einem Pfund ab ihrem Obstgarten in Thal auf der Kruft gelegen, der unter anderem an einer Seite an die Gasse und an der anderen Seite an den Kelnhof der acht Orte stösst. Der Zins soll jährlich auf Sankt Georgstag (23.04.) bezahlt werden. Wird der Zins nicht bezahlt, dürfen der Käufer oder seine Nachfolger im Namen der acht Orte auf das Unterpfand zugreifen. Der Verkäufer behält sich im Namen seiner Vogtfrau das Wiederkaufsrecht vor.

Regest

Wilhelm Brender von Thal verkauft als Vogt von Katharina Brender, Walter Köchlis Witwe, dass er für seine Vogtfrau dem Moritz Gartenhauser, Ratsherr von Appenzell, Landvogt des Rheintals, im Namen der acht eidgenössischen Orte, um 20 Pfund Landeswährung einen jährlichen Zins von einem Pfund ab ihrem Obstgarten in Thal auf der Kruft gelegen, der unter anderem an einer Seite an die Gasse und an der anderen Seite an den Kelnhof der acht Orte stösst. Der Zins soll jährlich auf Sankt Georgstag (23.04.) bezahlt werden. Wird der Zins nicht bezahlt, dürfen der Käufer oder seine Nachfolger im Namen der acht Orte auf das Unterpfand zugreifen. Der Verkäufer behält sich im Namen seiner Vogtfrau das Wiederkaufsrecht vor.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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