Zinsbrief von Walter Köchlis Witwe Katharina Brender für Moritz Gartenhauser, Landvogt der acht eidgenössischen Orte des Rheintals, ab ihrem Obstgarten auf der Kruft in Thal
Titel
Zinsbrief von Walter Köchlis Witwe Katharina Brender für Moritz Gartenhauser, Landvogt der acht eidgenössischen Orte des Rheintals, ab ihrem Obstgarten auf der Kruft in Thal
Signatur
AA 1 U 11
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1537.04.02
Archivalienart
Urkunde
Entstehungszeitraum, Anmerkung
mentag nach dem hailligen ostertag
Ausprägung
analog
Anzahl
1
Format (Höhe x Breite)
24,5 cm x 35,1 cm
Trägermaterial
Pergament
Siegler
Hans Brülisauer, Hofammann von Thal
Siegelbeschreibung
Siegel hängt, Wachs, rund, gut erhalten
Regest
Wilhelm Brender von Thal verkauft als Vogt von Katharina Brender, Walter Köchlis Witwe, dass er für seine Vogtfrau dem Moritz Gartenhauser, Ratsherr von Appenzell, Landvogt des Rheintals, im Namen der acht eidgenössischen Orte, um 20 Pfund Landeswährung einen jährlichen Zins von einem Pfund ab ihrem Obstgarten in Thal auf der Kruft gelegen, der unter anderem an einer Seite an die Gasse und an der anderen Seite an den Kelnhof der acht Orte stösst. Der Zins soll jährlich auf Sankt Georgstag (23.04.) bezahlt werden. Wird der Zins nicht bezahlt, dürfen der Käufer oder seine Nachfolger im Namen der acht Orte auf das Unterpfand zugreifen. Der Verkäufer behält sich im Namen seiner Vogtfrau das Wiederkaufsrecht vor.
Regest
Wilhelm Brender von Thal verkauft als Vogt von Katharina Brender, Walter Köchlis Witwe, dass er für seine Vogtfrau dem Moritz Gartenhauser, Ratsherr von Appenzell, Landvogt des Rheintals, im Namen der acht eidgenössischen Orte, um 20 Pfund Landeswährung einen jährlichen Zins von einem Pfund ab ihrem Obstgarten in Thal auf der Kruft gelegen, der unter anderem an einer Seite an die Gasse und an der anderen Seite an den Kelnhof der acht Orte stösst. Der Zins soll jährlich auf Sankt Georgstag (23.04.) bezahlt werden. Wird der Zins nicht bezahlt, dürfen der Käufer oder seine Nachfolger im Namen der acht Orte auf das Unterpfand zugreifen. Der Verkäufer behält sich im Namen seiner Vogtfrau das Wiederkaufsrecht vor.
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich