Geschichte des Archivs
Das Staatsarchiv entstand - wie der Kanton - im Jahr 1803. Hauptaufgabe der Archivare war vorerst, die für die Verwaltungstätigkeit notwendigen Rechtsdokumente aus der Zeit der alteidgenössischen Ordnung und der Übergangsperiode von 1798 bis 1803 sicherzustellen.
Da der ehemalige helvetische «Kanton Linth» sowohl St.Galler als auch Glarner und Schwyzer Kantonsgebiet umfasste, musste der Archivbestand separiert werden: Alles, was den Kanton Linth als Ganzes betraf, wurde 1808 dem Glarner Landesarchiv überlassen und was sich nur auf die St.Galler und Schwyzer Teile bezog, ins Staatsarchiv St.Gallen überführt. Die Akten der appenzellischen Distrikte des «Kantons Säntis» gingen an die Kantone Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden.
Bereits 1803 wurde das Archiv der Vogtei Rheintal ins Staatsarchiv eingegliedert; es war allerdings in bedenklichem und unvollständigem Zustand. In mehreren Lieferungen übergab Zürich Akten und Bücher seiner ehemaligen Landvogtei Sax. Die Bestände der fürstäbtischen Verwaltung wurden 1834 endgültig dem Stiftsarchiv übergeben. 1837 gelangten das Archiv der Herrschaft Gaster, 1840 das Uznacher Landesarchiv ins Staatsarchiv. Die Übernahme von Archivgut der übrigen Regionen (Werdenberg, Sargans) gestaltete sich schwierig und scheiterte zum Teil am Tagsatzungsbeschluss von 1804.
Das Gebiet des heutigen Kantons St.Gallen setzte sich vor 1798 aus zwölf selbständigen «Staaten» zusammen. Der Fürstabt von St.Gallen und die alteidgenössischen Orte waren die bedeutendsten Landesherren. Ihre Verwaltungstätigkeit hat bis heute Spuren in der Archivlandschaft hinterlassen.
Das Archivwesen der ehemaligen eidgenössischen Landvogteien ist recht kompliziert. Im Staatsarchiv St.Gallen liegen nur Teile der Archivalien dieser Regionen. Wer sich über die Geschichte dieser Gebiete orientieren will, muss auch die Archive der früheren Herrschaftsorte besuchen. Bis heute fehlt eine Übersicht sanktgallischer Archivbestände aus der Zeit vor 1798 in anderen Schweizer Archiven.
Das Stiftsarchiv, mit dem St.Galler Stiftsbezirk zum UNESCO-Welterbe erklärt, ist gemeinsames Eigentum von Kanton und katholischem Konfessionsteil. Es umfasst die geistlichen und weltlichen Rechtsdokumente und Verwaltungsakten der Fürstabtei St.Gallen vom 8. Jahrhundert bis zu ihrer Aufhebung 1805. Als zweiten Hauptbestand verwaltet es das Archiv und die Bibliothek der ehemaligen Fürstabtei Pfäfers.
Die beiden Stadtarchive der Ortsbürgergemeinde und der Politischen Gemeinde St.Gallen dokumentieren die Geschichte der alten Reichsstadt und der modernen Stadtgemeinde St.Gallen.
Die Konfessionsteile führen eigene Archive. Das bischöfliche Archiv und das Archiv der katholischen Administration stehen unter eigener Verwaltung. Das historische Archiv des Kirchenrats der evangelisch-reformierten Kirche befindet sich im Staatsarchiv.
Von Bedeutung für die Heimatgeschichte sind kleinere lokale Archive. Neben den historischen, im Staatsarchiv befindlichen Stadtarchiven von Rheineck und Lichtensteig sind zu erwähnen: die Archive von Wil, Altstätten, Rapperswil, Rorschach und Uznach. Seit 1803 führen alle Politischen Gemeinden ein Gemeindearchiv. Daneben bestehen Archive der Ortsbürgergemeinden, der Pfarreien, Kirch- und Schulgemeinden sowie der örtlichen Korporationen. In der Regel befinden sich Urkundenbestände und Akten aus der Zeit vor der Kantonsgründung in den Archiven der Ortsgemeinden.