Kopie der Klage von Räfis gegen Sevelen wegen des Halbteilerrechts zu Sevelen (22.03.1748) S 006/045



Urkunde

Kopie der Klage von Räfis gegen Sevelen wegen des Halbteilerrechts zu Sevelen (22.03.1748)

Detailansicht
Titel

Kopie der Klage von Räfis gegen Sevelen wegen des Halbteilerrechts zu Sevelen (22.03.1748)

Signatur

S 006/045

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1838.05.18

Archivalienart

Urkunde

Alte Signatur

PA Hilty S 003/045

Entstehungszeitraum, Streudaten

1748.03.22

Entstehungszeitraum, Anmerkung

Neuer Kalender (Original)

Ausprägung

digital

Anzahl

1

Format (Höhe x Breite)

35,0 cm x 22,5 cm

Trägermaterial

Papier

Physische Beschaffenheit

gut

Siegler

Glarus

Siegelbeschreibung

Siegel unter Papier aufgedrückt, rund, am Ende der Urkunde aufgedrückt

Ort

Glarus

Anmerkung

Abschrift (Doppelblatt)

Regest

Ratsprotokollauszug: Streit zwischen den Familien Müntener und Schwendener: Säckelmeister Hans Jakob Schwendener und Säckelmeister Christian Schwendener, Heinrich Zogg und Jakob Vorburger klagen im Namen der vier Geschlechter Zogg, Rotenberger, Spitz und Vorburger als Halbteiler, wohnhaft in Räfis (Stäffis), gegen die Gemeinde Sevelen, vertreten durch Hauptmann Gallus Tischhauser, Richter Johann Georg Litscher, Hans Adam Staub und Jakob Bargetzi (Burgäzi), dass die Gemeinde Sevelen ihnen die alten Gemeinde- und Steuerrechte absprechen möchte, weil die Ganz- und Halbteiler zwei Gemeinde- und Steuerrechte geniessen. – Glarus schützt erneut die verbrieften Rechte der Ganz- und Halbteiler, da sie nicht nur Rechte nutzen, sondern auch Pflichten (Bautagewerke) verrichten. Ganzteiler sollen als Ganzteiler, Halbteiler als Halbteiler das Gemeinderecht in Sevelen gleich einem anderen Gemeindegenossen nutzen dürfen, solange sie in Räfis wohnen. – Der Anspruch auf Steuerrecht in Sevelen wird abgewiesen, da sie in Buchs an der Steuer teilhaben. – Die besagten Ganz- und Halbteiler haben an der Gemeindeversammlung in Sevelen kein Stimmrecht. – Die Verfahrenskosten werden zu 2/3 der Gemeinde und zu 1/3 den Geschlechtern auferlegt. Jeder Richter und Diener erhält 30 Schilling Sitzungsgeld.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Keine

Zugänglichkeit

Öffentlich

Physische Benutzbarkeit

Nicht möglich

Aufbewahrungsort der Originale

Familienarchiv Hilty (Werdenberg)

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