Dokument

Küchen- und Hausgeräte ausser den unter a-f und k genannten, verschiedene Gegenstände des persönlichen Bedarfs (Schuh- und Stiefelzieher, Schuhlöffel u. dgl.) und für besondere Zwecke (Kleiderbügel und -Strecker [Kleiderknaggen Kl. 15f, verschliessbare Kl. 10a]), auch Zimmerspringbrunnen (Christbaumschmuck und -Beleuchtung Kl. 51), sowie Hausgeräte (z. B. Verkaufsgefässe) für Ladengeschäfte, soweit sie nicht zur Reklame dienen (Kl. 122) oder mit einer besonderen Messvorrichtung versehen sind (Kl. 60) und Leitern für den Hausgebrauch, Flaschenträger (Flaschekasten Kl. 125b), Vorrichtungen zur Verhütung von Explosionen an Gefässen und Abfüllvorrichtungen für den Hausgebrauch (für Lagergefässe Kl. 125c)

Share

Help Search