Kinder- und Jugendheim Bild, Altstätten
Titel
Kinder- und Jugendheim Bild, Altstätten
Stufe
Fonds
Entstehungszeitraum
1797-2020
Existenzzeitraum
1888-
Synonyme
vormals: Waisenanstalt Bild
Geographische Angaben (Adresse)
Rorschacherstrasse 7
9450 Altstätten
Rechtsform
Körperschaft
Rechtsgrundlagen
-Gemeindeordnung der Katholischen Waisenguts- und Fondsgemeinde Altstätten, gemäss der im Existenzzeitraum des Heims gültigen Fassung
-Kantonales Gesetz betreffend die Versorgung und Erziehung armer Kinder und Waisen vom 18. November 1896 (Gesetzessammlung: Neue Folge, Bd. 7, S. 297ff)
-Kantonale Verordnung über die Pflegekinder und die Kinderheime vom 28. November 1955 (Bereinigte Gesetzessammlung, Bd.5, S. 131 ff)
-Eidgenössische Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern vom 19. Oktober 1977 (Pflegekinderverordnung, PAVO, SR 211.222.338)
-Kantonale Pflegekinderverordnung vom 28. Februar 1978 (Gesetzessammlung, Neue Reihe, Bd 13 (1978), nGS 13-8)
-Kantonale Verordnung über Kinder- und Jugendheime (KJV) vom 21.09.1999 (sGS 912.4)
(Amts-)Leitung
1888-1999: Oberinnen der Barmherzigen Schwestern vom Heiligen Kreuz (Ingenbohl), die von ihrem Orden während vieler Jahre als Leiterinnen des Waisenhauses bzw.des Kinderheims eingesetzt wurden.
1999- : Daniel Schelling
Behördengeschichte
Das Waisenhaus "Bild" wurde im August 1888 eröffnet. Trägerschaft war die Katholische Armengemeinde Altstätten. Johann Baptist Rist-Bucher, Präsident der katholischen Kirchengemeinde, stellte das Grundstück für das künftige Waisenhaus zur Verfügung. Finanziert wurde der Bau einerseits durch den 25 Jahre vorher geäufneten Waisenhausfonds und durch die Spenden zahlreicher Donatorinnen und Donatoren, andererseits durch die Armengemeinde und den Kanton St.Gallen. Ulrich Geisser, Altstätter Bankier in Turin und Generalkonsul der Schweiz, übernahm die restlichen, noch nicht gedeckten Kosten und finanzierte die Planung des Gebäudes. Auch der Betrieb des Waisenhauses wurde teilweise durch Fonds und Vermächtnisse finanziert, die wohltätige Bürgerinnen und Bürger von Altstätten stifteten. Zum Waisenhaus gehörte ein Landwirtschaftsbetrieb, der zur Versorgung der Kinder im Waisenhaus beitrug. Der Verkauf seiner Produkte (u.a. Obst, Gemüse) brachte der Institution zudem Einnahmen. Die Kinder, v.a. die Knaben, mussten im Landwirtschaftsbetrieb mithelfen. Die Armengemeinde betrieb auch ein Bürgerheim mit eigenem Landwirtschaftsbetrieb. 1919 wurde eine separate Waisenhauskorporation gegründet, die von der katholischen Armenverwaltung verwaltet wurde. Es wurden Kinder, die Bürger der Gemeinde Altstätten waren, und Kinder anderer Gemeinden aufgenommen. Die Versorger der Kinder bezahlten dem Waisenhaus ein Kostgeld für den Aufenthalt der Kinder. Anfang des 20. Jahrhunderts waren durchschnittlich etwa 60 bis 110 Kinder im Waisenhaus untergebracht. Ingenbohler Schwestern waren für die Erziehung und Betreuung der Kinder sowie die Führung des Waisenhauses zuständig. Seit 1927 war die politische Gemeinde und nicht mehr die beiden Konfessionen für das Armenwesen zuständig. 1927 wurde die Katholische Waisenguts- und Fondsgenossenschaft gegründet und trat an die Stelle der Katholischen Armengutsgenossenschaft. Sie wurde 1935 in Katholische Waisenguts- und Fondsgemeinde Altstätten umbenannt. In den 1920er und 1930er Jahren ging die Anzahl der im Waisenhaus untergebrachten Kinder zurück. Ab Anfang der 1940er Jahre stieg deren Anzahl wieder leicht an (60-70 Kinder). Seit den 1950er Jahren wurde die Institution als Kinderheim statt Waisenhaus bezeichnet. Nachdem die durchschnittliche Anzahl betreuter Kinder in den 1950er Jahren abgenommen hatte, nahm sie in den 1960er Jahren wieder zu (durchschnittlich 55-60 Kinder). Darunter waren immer öfter Kinder aus anderen Gemeinden und Kantonen. Im Lauf der 1970er und 1980er Jahre nahm die durchschnittliche Anzahl Kinder im Heim ab. Die Hauptursache der schlechteren Belegung war die Tatsache, dass die für Fremdplatzierung von Kindern zuständigen Behörden normalbegabte Kinder eher in Pflegefamilien als in einem Kinderheim unterbrachten. Aus diesem Grund und wegen der steigenden Kosten gingen auch die Einnahmen des Kinderheims zurück und das Kinderheim sah sich gezwungen, das Kostgeld zu erhöhen. 1988 wurde eine Tageskrippe eröffnet. Die Nachfrage nach Tagesplätzen nahm in den folgenden Jahren zu, jene nach Heimplätzen reduzierte sich. 1991 ergänzte ein Tageshort das Angebot des Kinderheims. Die Ingenbohler Schwestern zogen sich 1999 zurück von der Führung des Heims. Seitdem wird das "Bild" von einer weltlichen Leitung geführt. 2001 erfolgte ausserdem eine Änderung der Organisationsform der Trägerschaft des "Bild" und die Eröffnung des Schülerhorts, der durch die Josef Wagner-Stiftung betrieben wird. Es werden ausserdem Kinder und seit 2007 Jugendliche in insgesamt 4 sozialpädagogischen Wohngruppen betreut. Im Lauf der Jahrzehnte wurden am Hauptgebäude des Waisenhauses bzw. des Kinderheims v.a. in den Innenräumen und an Nebengebäuden immer wieder Renovationen und teilweise Erweiterungen durchgeführt (u.a. 1959 vollständige Innenrenovation des Hautpgebäudes, 1967 Aussenrenovation und Innenausbau, 1986 Innenrenovation, 2008 Sanierung und Neubau von Nebengebäuden).
Tätigkeitsbereich (Behördenkompetenzen)
Das Waisenhaus wurde gegründet "[...]zur Aufnahme jener katholischen Kinder der Gemeinde Altstätten, die entweder keine Eltern mehr haben, oder solche, die ihre Pflichten den Kindern gegenüber nicht erfüllen können oder nicht erfüllen wollen.[...]" (gemäss einem undatierten Reglement vom Anfang des 20. Jahrhunderts). Im Reglement von 1927, Art.1, steht, dass die katholische Waisenanstalt Bild "[...] den unveränderlichen Zweck [hat] arme Waisen und andere der Verwahrlosung ausgesetzte Kinder hiesiger katholischer Ortsbürger gegen ein entsprechendes Kostgeld aufzunehmen, zu verpflegen und körperlich und geistig zu erziehen, um aus ihnen religiös-sittliche, selbständige und nützliche Glieder der menschlichen Gesellschaft zu machen, sie zu befähigen, einen Beruf zu erlernen und so ihr Brot ehrlich zu verdienen.[...]". Das Reglement vom 13. Dezember 1960, Art.1, hält fest, dass "Das katholische Kinderheim Bild den unveränderlichen Zweck [hat], Waisen- und andere katholische Kinder, die infolge besonderer Verhältnisse nicht in der Familie verbleiben können, dauernd oder vorübergehend gegen ein von der Verwaltung festgesetztes Kostgeld aufzunehmen, zu verpflegen und ihnen eine gute Erziehung angedeihen zu lassen.[...]." Das Kinder- und Jugendheim Bild präsentiert sich im September 2020 auf seiner Webseite als "[...] eine Institution mit langer Tradition und doch mit einer modernen pädagogischen Haltung. Es ist ein sicherer Ort, wo Kinder und Jugendliche angenommen, verstanden und beachtet werden. Das Kinder- und Jugendheim Bild zeichnet sich aus durch schützende, stärkende, versorgende und fördernde Rahmenbedingungen, Angebote und Menschen.[...]"
Administrative Strukturen
Von 1888 bis 1927 war die Katholische Armengutsgenossenschaft Trägerin des Waisenhauses. Von Oktober 1886 bis Juni 1890 bestand die Baukommission für die Waisenanstalt. Gemäss Statuten konstituierte sich ab Juli 1890 die Waisenhauskommission als Leitungsorgan. Seit 1927 ist die Katholische Waisenguts- und Fondsgenossenschaft (seit 1935 Katholische Waisenguts- und Fondsgemeinde Altstätten) Trägerin des Waisenhauses bzw. des Kinderheims. Laut Reglement von 1927 wählte die Waisenguts- und Fondgenossenversammlung (alle stimmberechtigten Ortsbürger katholischer Konfession auf dem Gebiet der politischen Gemeinde Altstätten) für 3 Jahre eine aus 5 Mitgliedern bestehende Waisenguts- und Fondverwaltung als leitendes Gremium, aus deren Mitte den Präsidenten und eine dreiköpfige Rechnungskommission. Die Verwaltung ihrerseits ernannte die drei Mitglieder der Betriebskommission, den Vizepräsidenten, den Pfleger und den Aktuar. Die Waisenguts- und Fondverwaltung war Aufsichtsbehörde des Waisenhauses und bestimmte u.a. das Personal desselben. Die oben genannten Gremien werden auch im Reglement vom 13.12.1960 genannt. Die Amtsdauer der Waisenguts- und Fondsverwaltung betrug nun 4 Jahre. Die Verwaltung ernannte eine Haus-und Ökonomiekommission. Die Gemeindeordnungen von 1984 und 2005 legten fest, dass die katholische Waisenguts- und Fondsgemeinde folgende Organe hat: die Bürgerschaft, den Verwaltungsrat und die Geschäftsprüfungskommission. Die 4 Mitglieder des Verwaltungsrates, der Präsident sowie die drei Mitglieder und zwei Ersatzmitglieder der Geschäftsprüfungskommission wurden durch die Bürgerschaft gewählt. Der Verwaltungsrat wählte den Vizepräsidenten, den Kassier und den Aktuar, der nicht Mitglied des Verwaltungsrates sein musste. Das Betriebskonzept des Kinder- und Jugendheims, Ausgabe 2017, legt fest, dass der Verwaltungsrat das Budget und die Rechnung des Heims genehmigt und einen Betriebsrat (5-7 Mitglieder) zur strategischen Führung der Institution einsetzt. Der Betriebsrat ist auch zuständig für die interne Aufsicht. Die Heimleitung ist für die operative Führung verantwortlich.
Parallelüberlieferungen
Im Staatsarchiv St.Gallen werden ausserhalb dieses Fonds folgende Unterlagen aufbewahrt, die sich auf das Kinder- und Jugendheim Bild und seinen Vorgänger, das Katholische Waisenhaus Bild, beziehen:
Kantonale Behörden:
-Kleiner Rat (Regierungsrat/Regierung): Verhandlungsprotokolle: Mehrere Beschlüsse in Bezug auf finanzielle Unterstützung des Heims (Signaturen der Serie: ARR B2).
Archivische Sammlungen:
-Amtsdruckschriften: Katholische Waisenguts- und Fondsgemeinde Altstätten: Rechnung und Berichte, 2015- (Signatur: ZA 598)
-Gemeindereglemente, Gemeindeordnungen, Gemeindestatuten und Genehmigungsverfügungen; Politische Gemeinden, Ortsgemeinden, Korporationen, Zweckverbände; Altstätten; Korporationen: Katholische Waisenguts- und Fondsgemeinde, 1927-2012 (Signatur: ZB 1/02.3-02)
-Bildersammlung (Fotos, Bilder und Druckgrafik); Druckgraphik bis Format Folio: Briefkopf: Katholisches Waisenhaus, Altstätten (Signatur: ZMH 02/009a, ZMH 02/009b)
-Gemeinderechnungen; Politische Gemeinden, Ortsgemeinden, Korporationen, Zweckverbände, Kirchgemeinden; Altbestand (Normalformat); Altstätten; Korporationen: Katholische Waisenguts- und Fondsgemeinde Altstätten, 1896 (ca.)-2003 (Signatur: ZRA 02/02.3-02) und Ablieferung 2018, 2005-2007 (Signatur: ZRA 04/02.3-02)
Sekundärliteratur: Zur Geschichte des Katholischen Waisenhauses / Kinderheims Bild gibt es nur folgenden Zeitungsartikel: Tinner, Max: Das "Bild" braucht's mehr denn je : 125 Jahre ist es her, dass die katholischen Ortsbürger von Altstätten ein Waisenhaus bauten, das heutige Kinder- und Jugendheim Bild, in: Der Rheintaler Jg. 168, Nr. 118 (24. Mai 2013), S. 9
Bewertung der organisatorischen Gesamtfunktion
Siehe Eintrag auf Ebene Fonds Kinder- und Jugendheime
Historische Kriterien
Siehe Eintrag auf Ebene Fonds Kinder- und Jugendheime
Rechtliche Kriterien
Siehe Eintrag auf Ebene Fonds Kinder- und Jugendheime
Vereinbarung
Archivierungskonzept für Unterlagen zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Heimen oder Pflegefamilien vom September 2015
Schutzfrist
Zeitraumende
Schutzfristdauer
30 Jahre
Schutzfristkategorie
Sachakten (30 Jahre)
Ende der Schutzfrist
12/31/2050
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Uneingeschränkt