Joseph Landerer: Geldvorenthaltung, Öffnen eines versiegelten Briefes
Titel
Joseph Landerer: Geldvorenthaltung, Öffnen eines versiegelten Briefes
Signatur
AA 1 B 62-071
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1790.05.04
Archivalienart
Dokument
Entstehungszeitraum, Streudaten
1789.12.02
Entstehungszeitraum, Anmerkung
Datum des Verhörs: 02.12.1789
Ausprägung
analog
Enthält
Schreiben der Feldkircher Behörden, mit Verhörprotokoll (Extrakt)
Anmerkung
Der Angeklagte wird beschuldigt, seiner Frau Geld vorenthalten zu haben und dabei auch unberechtigt 3 Schilddublonen aus einem Brief entnommen zu haben. Joseph Landerer bekennt u.a., seine Frau habe ihn zwecks Ansuchen um Geldvorstreckung zu einem Apotheker in Rheineck geschickt; den Erhalt von 8 Gulden habe er seiner Frau nicht eröffnet, sondern habe die Summe "mehrern Theils aber hie nach in Götzis mit Zechen vertan".
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Uneingeschränkt