Jugendstätte Bellevue, Altstätten
Titel
Jugendstätte Bellevue, Altstätten
Stufe
Fonds
Entstehungszeitraum
1984-2023
Existenzzeitraum
1984-
Geographische Angaben (Adresse)
Alte Landstrasse 6b, 9450 Altstätten
Rechtsform
Stiftung
Rechtsgrundlagen
-Bundesgesetz über Bundesbeiträge an Strafvollzugs- und Erziehungsanstalten vom 6. Oktober 1966
-Eidgenössische Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (Pflegekinderverordnung) vom 19. Oktober 1977 (SR 211.222.338; abgekürzt PAVO)
-Kantonale Verordnung über die Pflegekinder und die Kinderheime vom 28. November 1955 (Bereinigte Gesetzessammlung, Bd.5, S. 131 ff)
-Kantonale Verordnung über Kinder- und Jugendheime vom 21. September 1999 (sGS 912.4; abgekürzt KJV)
(Amts-)Leitung
Sergio Devecchi, 1984-1987
Monika Nagl, 1987-2012
Uta Arand, 2012-
Behördengeschichte
Am 1. Mai 1984 wurde die Jugendstätte Bellevue mit einer offenen Wohngruppe eröffnet. Die Institution soll schulentlassene, normalbegabte Mädchen und junge Frauen in einer schwierigen sozialen Lebenssituation aufnehmen, die pädagogisch-therapeutische Unterstützung und Führung bei ihrer schulischen, beruflichen und sozialen Integration benötigen. Die Mädchen werden im Rahmen von zivil- oder strafrechtlichen Verfahren eingewiesen. Eine zweite offene Wohngruppe kam 1985 hinzu. Seit 1986 besteht eine dritte, geschlossene Wohngruppe, bei der es sich gemäss Definition des Strafgesetzbuchs um eine "Anstalt für Nacherziehung" (ANE) handelt. Wegen des Bestehens einer geschlossenen Wohngruppe erhält die Jugendstätte Beiträge des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug. Gegen die Einrichtung der Jugendstätte und insbesondere gegen deren geschlossene Abteilung entstand im Vorfeld der Eröffnung und kurz danach in der Region und darüber hinaus Widerstand. Der Kanton St.Gallen und weitere deutschschweizerische Kantone bezahlten von Anfang an namhafte finanzielle Beträge zur Unterstützung der neuen Institution. Ebenfalls 1986 wurde in Altstätten das "Bellevue-Lädeli" eröffnet, wo die im Heim von den Jugendlichen hergestellten Produkte verkauft werden. Dieses Geschäft bietet bis heute die Möglichkeit, sich mit der einheimischen Bevölkerung auszutauschen. Einzelne Jugendliche arbeiten bei der Führung des "Lädeli" mit. Die 1986 in Betrieb genommene Aussenwohngruppe in Altstätten ermöglichte den Jugendlichen, die kurz vor dem Austritt standen, das Trainieren der selbständigen Gestaltung des Alltags. Im Heim bestanden für die Jugendlichen entlöhnte Arbeitsmöglichkeiten in den Bereichen Werkstatt (Herstellung von Möbeln und kleineren Gegenständen), Garten und Haushalt. Lehr- und / oder Arbeitsstellen mussten anfangs ausserhalb des Bellevue gesucht werden. Einmal in der Woche besuchten die Bewohnerinnen der Jugendstätte die interne Schule. Eine Schmuckwerkstätte kam 1987 hinzu. 1997 wurde erstmals eine hausinterne Berufsausbildung (Design-Pool) für die Jugendlichen angeboten. Das Angebot an betriebsinternen Ausbildungsmöglichkeiten wurde im Lauf der Jahre ausgebaut. Die Jugendlichen können in den Ausbildungsbereichen Designpool (Polsterei, Schneiderei, Schlosserei), Gärtnerei, Hauswirtschaft, Keramikwerkstätte, Polyvalente Werkstätte, Schmuckwerkstätte und Schreinerei arbeiten.
Die Jugendstätte ist im Gebäude des ehemaligen Erziehungsheims vom Guten Hirten untergebracht (siehe Registerkarte Verweise). Die Kongregation der Schwestern vom Guten Hirten hatte dort bis 1982 ein Erziehungsheim für Mädchen und junge Frauen mit angegliederter Haushaltungsschule geführt. Die Schwestern gründeten ausserdem die Schule Jung Rhy mit zwei Abschlussklassen und einer Berufswahlklasse. 1984 bis 1991 mietete die Schweizerische Stiftung Bellevue, Trägerin der Jugendstätte, das Gebäude von der Stiftung Jung Rhy. 1991 erwarb die Stiftung Bellevue das Gebäude samt umliegendem Areal.
1994 wurde der 3. Stock des Gebäudes ausgebaut. Zwischen 1996 und 2002 wurde das Haus etappenweise saniert. Seit 2009 steht den Mädchen und jungen Frauen der geschlossenen Wohngruppe eine Freizeitanlage mit Sicherheitsbereich zur Verfügung. Ein schuleigenes Schwimmbecken ist für alle Bewohnerinnen der Jugendstätte zugänglich.
Tätigkeitsbereich (Behördenkompetenzen)
Gemäss Vorstellung der Institution auf ihrer Internetseite (Stand: Januar 2019) ist die Jugendstätte Bellevue "eine sozialpädagogische Jugendeinrichtung der Schweizerischen Stiftung Bellevue (Trägerschaft). In der Jugendstätte Bellevue werden normal begabte Mädchen und junge Frauen im Alter von 13 bis 18 Jahren aufgenommen, die sich in einer schwierigen sozialen Lebenssituation befinden.
Die Jugendlichen werden unterstützt und gefördert bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung, bei der Entdeckung und dem Ausbau ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten, bei ihrer schulischen, beruflichen und sozialen Integration und bei ihrem Weg in die Selbständigkeit. In der Jugendstätte werden verschiedene Wohnformen und Ausbildungsbereiche angeboten."
Administrative Strukturen
Trägerin der Jugendstätte ist die Schweizerische Stiftung Bellevue in Neuenburg. Gemäss den Statuten vom 29. November 2011 bezweckt die Stiftung Gründung und Verwaltung von Heimen zur Aufnahme, Beobachtung, Behandlung, Nacherziehung, Berufsabklärung, Berufsausbildung, Berufseingliederung und Nachbetreuung von normal begabten Jugendlichen mit Verhaltensauffälligkeiten. Die Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat, das Direktionskomitee, Arbeitsgruppen, sofern sie bestehen, und die Revisionsorgane. Der Stiftungsrat besteht aus mindestens fünf Mitgliedern und wird durch Kooptation erneuert. Bis 1995 wurden der Stiftungsrat und dessen Präsident durch den Vorstand des Schweizerischen Vereins für Straf-, Gefängniswesen und Schutzaufsicht gewählt. Dieser Verein wurde Ende 1995 aufgelöst. Der Stiftungsrat hat u.a. die Befugnis, die Mitglieder des Direktionskomitees zu wählen. Das Direktionskomitee besteht aus mindestens fünf Mitgliedern. Sein Präsident ist zugleich Präsident des Stiftungsrates. Mit Ausnahme des Präsidenten konstituiert sich das Komitee selbst. Das Direktionskomitee führt u.a. die Beschlüsse des Stiftungsrates aus, erledigt die laufenden Geschäfte der Stiftung und verwaltet deren Vermögen. Die Betriebskommission der Jugendstätte Bellevue, die für die strategische Führung der Institution verantwortlich ist, wird vom Direktionskomitee bestimmt. Präsident / Präsidentin und Vizepräsident / Vizepräsidentin der Kommission sind auch Mitglieder des Stiftungsrates und des Direktionskomitees. Die Betriebskommission hat gemäss Statuten der Stiftung den Status einer Arbeitsgruppe.
Parallelüberlieferungen
Im Staatsarchiv St.Gallen sind folgende Unterlagen vorhanden, die sich auf die Jugendstätte Bellevue beziehen:
Amtsdruckschriftensammlung
Jahresberichte der Jugendstätte Bellevue, 1984-1995 und 2009-2016 (siehe Registerkarte Verweise)
Einzeldruckschriften (siehe Registerkarte Verweise)
Kantonale Behörden
Grossratsbeschluss über die Gewährung eines Darlehens an die Stiftung Bellevue; parlamentarische Vorstösse zur Jugendstätte; Regierungsratsbeschlüsse in Bezug auf die Ausrichtung von finanziellen Beiträgen an die Jugendstätte; Beschluss über die Anerkennung der internen Realschule der Jugendstätte
Kantonale Verwaltung
Einladung der Staatskanzlei zur Pressekonferenz anlässlich der Eröffnung des Bellevue
Sekundärliteratur: Jugendstätte Bellevue (Hrsg.): Festschrift 30 Jahre Jugendstätte Bellevue, Altstätten 2014 (Signatur: A 221)
Bewertung der organisatorischen Gesamtfunktion
Siehe Eintrag auf Ebene Fonds "Kinder- und Jugendheime"
Historische Kriterien
Siehe Eintrag auf Ebene Fonds "Kinder- und Jugendheime"
Rechtliche Kriterien
Siehe Eintrag auf Ebene Fonds "Kinder- und Jugendheime"
Vereinbarung
Archivierungskonzept für Unterlagen zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Heimen oder Pflegefamilien vom September 2015
Anmerkung
Unterlagen im Bestand des Amtes für Justizvollzug zur Jugendstätte Bellevue: siehe Registerkarte "Verweise"
Schutzfrist
Zeitraumende
Schutzfristdauer
30 Jahre
Schutzfristkategorie
Sachakten (30 Jahre)
Ende der Schutzfrist
12/31/2053
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Uneingeschränkt