Wohngruppen Sennwald
Wohngruppen Sennwald
Fonds
1994-2017
1995-
Früher: Durchgangswohngruppe Kehlen
Chelen 3, 9466 Sennwald
Verein
Eidgenössische Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (Pflegekinderverordnung) vom 19. Oktober 1977 (SR 211.222.338; abgekürzt PAVO) ; Kantonale Verordnung über Kinder- und Jugendheime vom 21. September 1999 (sGS 912.4; abgekürzt KJV)
Gabi und Christoph Weber-Locher, 1995-2019 (Juni) Alexandra Büchel-Gassner, 2019-
Herr und Frau Weber, ausgebildet als Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagogin, engagierten sich ursprünglich als Pflegeeltern, die neben den eigenen Kindern auch Pflegekinder aufgenommen und betreut haben. Auf Initiative des Ehepaars Weber wurde 1994 ein Trägerverein für die "Durchgangswohngruppe Kehlen" gegründet. 1995 erfolgte die kantonale Anerkennung als Heim. Im Laufe der Jahre nahm die Anzahl der betreuten Kinder und Jugendlichen zu. Mehrere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wurden angestellt. Die Familie Weber zog aus ihrem ursprünglichen Wohnhaus aus und überliess dieses ganz der Wohngruppe, ein zweites Haus wurde später durch den Verein gemietet, um dort weitere Jugendliche unterzubringen. Anfangs wurden Kinder und Jugendliche von 0 bis 15 Jahre aufgenommen. Es handelte sich hauptsächlich um Opfer sexueller Übergriffe, die nach Eröffnung des "Schlupfhuus", Notunterkunft für Kinder, in St.Gallen mehrheitlich von demselben betreut werden. Ende der 1990er Jahre kamen vermehrt traumatisierte Kinder aus dem Balkan in die Wohngruppen. Heute werden Kinder und Jugendliche mit verschiedenen psychischen und sozialen Problemen aufgenommen. Das Heim bietet 13 auf zwei Wohngruppen verteilte Plätze für Jugendliche beiderlei Geschlechts im Alter zwischen 12 und 17 Jahren an. Für Jugendliche, die nicht sofort die öffentlichen Schulen besuchen können, besteht die Möglichkeit während höchstens 3 Monaten im Heim einen individuellen Schulunterricht zu besuchen. Das Heim ist an 365 Tagen rund um die Uhr offen. Der Aufenthalt der Jugendlichen in den Wohngruppen Sennwald wird durch kantonale Beiträge finanziert. Private Spenden werden zur Finanzierung des Heimbetriebs verwendet. Die Wohngruppen sind ausserdem vom Bundesamt für Justiz anerkannt als Einrichtung für den Straf- und Massnahmenvollzug und erhalten deshalb Bundesbeiträge, welche einen Drittel der Löhne finanzieren.
Gemäss Artikel 2 der Statuten vom 12. April 2002 ist es Zweck des Vereins, Wohngruppen "zur kurz- und mittelfristigen Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Krisensituationen sowie zur langfristigen Anschlussbetreuung nach der Bewältigung von Krisensituationen" zu betreiben. Auf S. 9 des Betriebskonzepts vom 06. Januar 2015 sind "die Stabilisierung der Situation sowie die soziale, schulische, berufliche und/oder familiäre (Re-)Integration wie auch das Erlangen von lebenspraktischer Selbständigkeit" als Ziele des Aufenthalts der Kinder und Jugendlichen in den Wohngruppen genannt.
Laut Artikel 5 der Statuten vom 12. April 2002 sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand Organe des Vereins.
Staatsarchiv St.Gallen: Jahresberichte der Wohngruppen Sennwald in der Amtsdruckschriftensammlung, unter Signatur ZA 627A Es sind keine weiteren Parallelüberlieferungen bekannt.
Siehe Eintrag auf Ebene Fonds "Kinder- und Jugendheime"
Siehe Eintrag auf Ebene Fonds "Kinder- und Jugendheime"
Siehe Eintrag auf Ebene Fonds "Kinder- und Jugendheime"
Archivierungskonzept für Unterlagen zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Heimen oder Pflegefamilien vom September 2015
12/31/2047
Staatsarchiv
Archivmitarbeiter/-innen
Uneingeschränkt