Administrativmassnahmen
Titel
Administrativmassnahmen
Stufe
Fonds
Entstehungszeitraum
2001-2006
Existenzzeitraum
1966-
Synonyme
1966-1979: Amt für Administrativmassnahmen (Rechtsvorgänger)
Geographische Angaben (Adresse)
Frongartenstrasse 5, 9001 St.Gallen
Rechtsform
Abteilung
Rechtsgrundlagen
- Regierungsratsbeschluss über den Vollzug des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr vom 12. Juli 1966 [Neudruck vom Dezember 1975 (sGS 711.2)]
- (Bundes-) Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr [VZV] vom 27. Oktober 1976 (SR 741.51)
- (Bundes-) Verordnung über das automatisierte Administrativmassnahmen-Register (SR 741.55) vom 18.10.2000
(Amts-)Leitung
Tobias Angehrn (Stand 2021)
Behördengeschichte
Mit dem Regierungsratsbeschluss über den Vollzug des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr vom 12. Juli 1966 [Neudruck vom Dezember 1975 (sGS 711.2)] wurde die Stellung des Amtes für Administrativmassnahmen auf gesetzlicher Ebene verankert. Seine Aufgaben wurden in Art. 2 festgehalten. Eine wichtige Gesetzesgrundlage auf Bundesebene bildete zudem die Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr [VZV] vom 27. Oktober 1976 (SR 741.51).
Mit der Einführungsverordnung zum eidgenössischen Strassenverkehrsgesetz vom 20. November 1979 (sGS 711.1) wurde das Amt für Administrativmassnahmen in das neue Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt integriert und dort als Abteilung "Massnahmen" gegenüber Fahrzeugführern und später als Abteilung "Personenzulassungen" weitergeführt.
Auf den 1. Mai 2008 wurde die Abteilung Personenzulassung mit der Abteilung Fahrzeugzulassung zur neuen Abteilung Verkehrszulassung fusioniert. Dafür wurden die Administrativmassnahmen aus der vormaligen Abteilung Personenzulassung ausgegliedert und bilden neu (wieder) eine eigenständige Abteilung. Die Abteilung Verkehrszulassung stellt demnach die Fahrzeug- und Führerausweise aus, während die Abteilung Administrativmassnahmen letztere bei Bedarf entzieht.
Tätigkeitsbereich (Behördenkompetenzen)
Die Dienststelle befasst sich nach Verstössen gegen die Verkehrsgesetzgebung mit den entsprechend einzuleitenden Administrativmassnahmen.
Administrative Strukturen
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben verfügt die Dienststelle 2009 über 14 Teil- und Vollzeitstellen (siehe Staatskalender).
Parallelüberlieferungen
In 80-90% der Fälle findet ein paralleles gerichtliches Verfahren statt, wodurch der Zugang zu den Einzelfällen über den Weg der Gerichtsbücher bzw. -akten gewährleistet ist.
Bewertung der organisatorischen Gesamtfunktion
Die Dienststelle befasst sich nach Verstössen gegen die Verkehrsgesetzgebung mit den entsprechend einzuleitenden Administrativmassnahmen.
Historische Kriterien
Eine dauernde Aufbewahrung der einzelnen Personendossiers wird vom Staatsarchiv - mit Blick auf die historische Forschung - nicht für notwendig erachtet. Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass in 80-90% der Fälle ein paralleles gerichtliches Verfahren stattfindet, wodurch der Zugang zu den Einzelfällen über den Weg der Gerichtsbücher bzw. -akten gewährleistet ist. Ein Interesse an Einzelfallakten könnte allenfalls dann eintreten, wenn das Thema "Raser" durch die Forschung als Schwerpunkt betrachtet würde (wobei insbesondere Informationen zu Herkunft, "Motivation" oder psychologischen Gutachten interessieren könnten).
Aussagekräftig und relevant sind aus Sicht des Staatsarchivs hingegen die jährlichen, umfangreichen Statistiken, die mit Hilfe der ADMAS-Datenbank erstellt werden. Sie sind in diverse Kategorien aufgeteilt (z.B. nach Kantonen, Vergehen, Administrativmassnahmen, Alter der "Täter" etc.)
Vereinbarung
Für die Vereinbarung zwischen dem Staatsarchiv St.Gallen und dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt vom November 2021 vgl. den (Haupt-)Fondseintrag des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamtes.
Schutzfrist
Zeitraumende
Schutzfristdauer
30 Jahre
Schutzfristkategorie
Sachakten (30 Jahre)
Ende der Schutzfrist
12/31/2036
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Uneingeschränkt