Heilpädagogische Lebensgemeinschaft Hoffeld
Heilpädagogische Lebensgemeinschaft Hoffeld
Fonds
1998-2016
1998-2022
früher: Heilpädagogische Lebensgemeinschaft Burgau
HPLG
Schulhausstrasse 10, 9114 Hoffeld
Verein
Eidgenössische Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (Pflegekinderverordnung) vom 19. Oktober 1977 (SR 211.222.338; abgekürzt PAVO) ; Kantonale Verordnung über Kinder- und Jugendheime vom 21. September 1999 (sGS 912.4; abgekürzt KJV)
Herbert und Andrea Auer-Kraus, 1998-2013 Mirjam Holzhüter-Auer und Andrea Auer-Kraus, 2014-2022
Das Ehepaar Herbert und Andrea Auer-Kraus, beide pädagogisch bzw. sozialpädagogisch ausgebildet, erwarb 1997 eine Liegenschaft in Burgau bei Flawil und nahm ab 1998 Jugendliche und Kinder mit einer geistigen oder psychischen Behinderung auf. Im Juli 1998 wurde der Trägerverein "Heilpädagogische Lebensgemeinschaft Burgau" gegründet. Die HPLG stellte 5 Plätze zur Verfügung. Diese Kinder wurden in den Alltag der Familie des Leiter-Ehepaars integriert und besuchten die heilpädagogische Schule. Zwei der drei eigenen Kinder des Ehepaars wuchsen im Rahmen der Lebensgemeinschaft auf. Nach einigen Jahren wurden vermehrt Anfragen an die Leiter herangetragen, ob die HPLG Kinder und Jugendliche mit psychischen und sozialen Auffälligkeiten aufnehmen könnte. Im Herbst 2013 verstarb Herbert Auer. Seit 2014 leiten Andrea Auer und ihre Tochter Mirjam Holzhüter-Auer die Institution. Mirjam Holzhüter übernimmt als ausgebildete Sozialpädagogin offiziell die Leitung. Ebenfalls 2014 zog die HPLG in ein neu gebautes Haus in Hoffeld in der Gemeinde Neckertal. Die betreuten Kinder leben während des ganzen Jahres in Hoffeld. Sie besuchen die öffentlichen Schulen der Gemeinde Neckertal. Sie gehen aber soweit möglich zumindest zeitweise nach Hause. Die in der HPLG aufgenommenen Kinder und Jugendlichen kommen aus der näheren Umgebung (Kantone St.Gallen und Appenzell Ausserrhoden). Finanziert werden die Aufenthalte durch kantonale und kommunale Beiträge. Der Verein wurde auf den 31. Juli 2022 aufgelöst.
Gemäss Betriebskonzept 1999 nahm die HPLG Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 3 und 16 Jahren auf mit einer geistigen oder psychischen Behinderung, mit sozialen Auffälligkeiten oder Wahrnemungsstörungen. Laut Betriebskonzept 2011 bietet sie professionelle sozial- und heilpädagogische Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen ab 7 Jahren an, die mittel- bis langfristig ausserhalb ihrer Herkunftsfamilie platziert werden müssen. In der HPLG leben Kinder und Jugendliche in einem familienähnlichen Rahmen. Sie bleiben in der Regel bis zum Ende der Schulpflicht bzw. bis zum Abschluss der Erstausbildung in der Lebensgemeinschaft. Die Heilpädagogische Lebensgemeinschaft arbeitet auf der Grundlage des anthroposophischen Menschenbildes.
Den Statuten vom 12. September 2014 entsprechend sind der Vorstand, die Mitgliederversammlung und die Kontrollstelle Organe des Trägervereins. Der Vorstand ist verantwortlich für die Sicherstellung der Heimleitung, für die interne Aufsicht und die Qualitätssicherung.
Keine Parallelüberlieferung bekannt.
Siehe Eintrag auf Ebene Fonds "Kinder- und Jugendheime".
Siehe Eintrag auf Ebene Fonds "Kinder- und Jugendheime".
Siehe Eintrag auf Ebene Fonds "Kinder- und Jugendheime".
Archivierungskonzept für Unterlagen zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Heimen oder Pflegefamilien vom September 2015
12/31/2046
Staatsarchiv
Archivmitarbeiter/-innen
Uneingeschränkt