Heilpädagogische Lebensgemeinschaft Hoffeld
Title
Heilpädagogische Lebensgemeinschaft Hoffeld
Stage
Fonds
Period of origin
1998-2022
Existenzzeitraum
1998-2022
Synonyme
früher: Heilpädagogische Lebensgemeinschaft Burgau
Abkürzungen
HPLG
Geographische Angaben (Adresse)
Schulhausstrasse 10, 9114 Hoffeld
Rechtsform
Verein
Rechtsgrundlagen
Eidgenössische Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (Pflegekinderverordnung) vom 19. Oktober 1977 (SR 211.222.338; abgekürzt PAVO) ; Kantonale Verordnung über Kinder- und Jugendheime vom 21. September 1999 (sGS 912.4; abgekürzt KJV)
(Amts-)Leitung
Herbert und Andrea Auer-Kraus, 1998-2013
Mirjam Holzhüter-Auer und Andrea Auer-Kraus, 2014-2022
Behördengeschichte
Das Ehepaar Herbert und Andrea Auer-Kraus, beide pädagogisch bzw. sozialpädagogisch ausgebildet, erwarb 1997 eine Liegenschaft in Burgau bei Flawil und nahm ab 1998 Jugendliche und Kinder mit einer geistigen oder psychischen Behinderung auf. Im Juli 1998 wurde der Trägerverein "Heilpädagogische Lebensgemeinschaft Burgau" gegründet. Die HPLG stellte 5 Plätze zur Verfügung. Diese Kinder wurden in den Alltag der Familie des Leiter-Ehepaars integriert und besuchten die heilpädagogische Schule. Zwei der drei eigenen Kinder des Ehepaars wuchsen im Rahmen der Lebensgemeinschaft auf. Nach einigen Jahren wurden vermehrt Anfragen an die Leiter herangetragen, ob die HPLG Kinder und Jugendliche mit psychischen und sozialen Auffälligkeiten aufnehmen könnte. Im Herbst 2013 verstarb Herbert Auer. Von 2014 bis 2022 leiteten Andrea Auer und ihre Tochter Mirjam Holzhüter-Auer die Institution. Mirjam Holzhüter übernahm als ausgebildete Sozialpädagogin offiziell die Leitung. Ebenfalls 2014 zog die HPLG in ein neu gebautes Haus in Hoffeld in der Gemeinde Neckertal. Die betreuten Kinder lebten während des ganzen Jahres in Hoffeld. Sie besuchten die öffentlichen Schulen der Gemeinde Neckertal. Sie gingen aber soweit möglich zumindest zeitweise nach Hause. Die in der HPLG aufgenommenen Kinder und Jugendlichen kamen aus der näheren Umgebung (Kantone St.Gallen und Appenzell Ausserrhoden). Finanziert wurden die Aufenthalte durch kantonale und kommunale Beiträge. Der Verein wurde auf den 31. Juli 2022 aufgelöst.
Tätigkeitsbereich (Behördenkompetenzen)
Gemäss Betriebskonzept 1999 nahm die HPLG Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 3 und 16 Jahren auf mit einer geistigen oder psychischen Behinderung, mit sozialen Auffälligkeiten oder Wahrnemungsstörungen. Laut Betriebskonzept 2011 bot sie professionelle sozial- und heilpädagogische Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen ab 7 Jahren an, die mittel- bis langfristig ausserhalb ihrer Herkunftsfamilie platziert werden mussten. In der HPLG lebten Kinder und Jugendliche in einem familienähnlichen Rahmen. Sie blieben in der Regel bis zum Ende der Schulpflicht bzw. bis zum Abschluss der Erstausbildung in der Lebensgemeinschaft. Die Heilpädagogische Lebensgemeinschaft arbeitete auf der Grundlage des anthroposophischen Menschenbildes.
Administrative Strukturen
Den Statuten vom 12. September 2014 entsprechend waren der Vorstand, die Mitgliederversammlung und die Kontrollstelle Organe des Trägervereins. Der Vorstand war verantwortlich für die Sicherstellung der Heimleitung, für die interne Aufsicht und die Qualitätssicherung.
Parallelüberlieferungen
Keine Parallelüberlieferung bekannt.
Bewertung der organisatorischen Gesamtfunktion
Siehe Eintrag auf Ebene Fonds "Kinder- und Jugendheime".
Historische Kriterien
Siehe Eintrag auf Ebene Fonds "Kinder- und Jugendheime".
Rechtliche Kriterien
Siehe Eintrag auf Ebene Fonds "Kinder- und Jugendheime".
Vereinbarung
Archivierungskonzept für Unterlagen zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Heimen oder Pflegefamilien vom September 2015
Term of protection
Zeitraumende
Protection period
30 years
Schutzfristkategorie
Sachakten (30 Jahre)
End of protection period
12/31/2052
Authorisation
Staatsarchiv
Accessibility
Archivmitarbeiter/-innen
Physical usability
Uneingeschränkt