Arbeits- und Hauswirtschaftslehrerinnenseminar, Gossau (AHLS) (1970-2005)
Titel
Arbeits- und Hauswirtschaftslehrerinnenseminar, Gossau (AHLS) (1970-2005)
Stufe
Fonds
Entstehungszeitraum
keine Angabe
Entstehungszeitraum, Streudaten
1913-
Existenzzeitraum
1970-2005
Synonyme
seit 1996: Seminar für Fächergruppenlehrkräfte
Abkürzungen
AHLS
Geographische Angaben (Adresse)
Institution besteht nicht mehr (per Ende Juni 2005 aufgelöst)
Rechtsform
Verwaltungseinheit
Rechtsgrundlagen
Wichtigste Rechtsgrundlagen (Stand 2005) waren:
- Mittelschulgesetz vom 12.06.1980 (sGS 215.1)
- Mittelschulverordnung vom 17.03.1982 (sGS 215.11)
- Diverse Dienst- und Besoldungsverordnungen sowie Reglemente (zusammengefasst in einem Ordner, der dem StASG übergeben wurde: siehe A 287/1)
- Führungshandbuch des AHLS (Schulordnung, Konventsordnung, Statuten der Schülerorganisation und Pflichtenhefte der Vorstandsmitglieder, Lehrpläne, Reglemente: siehe A 287/1 und A 287/2)
(Amts-)Leitung
Rektorin: Antonia Schmid-Casati (bis 2005)
Behördengeschichte
1898: Einführung einer 20-wöchigen Ausbildung für Arbeitslehrerinnen an der Frauenarbeitsschule der Stadt St.Gallen (kant. Verordnung über das Arbeitsschulwesen der Primarschulen vom 11.11.1898, Art. 9 f.)
1904: Einführung des Fachs Hauswirtschaft
1906: Ausbildungsdauer für Arbeitslehrerinnen: 1 ½ Jahre
1918: Verlängerung der Ausbildung auf 2 ½ Jahre mit Einbezug des Faches Hauswirtschaft
1932: Verlängerung der Ausbildung auf 3 Jahre
1947: SPORT (Mädchenturnen) konnte als zusätzliches Unterrichtsdiplom erworben werden. Bedingung war ein 3-wöchiger Intensivkurs
1968: Die Ausbildung wurde von 3 auf 4 Jahre verlängert
1970 (27.07.): Vereinbarung zwischen dem Regierungsrat (RR) und dem Stadtrat von St.Gallen betreffend Übertragung der Trägerschaft des AHLS auf den Kanton; Erlass einer neuen Schulordnung durch den RR, Verabschiedung einer neuen Promotionsordnung durch den Erziehungsrat
1978: Es wurde nur noch 1mal im Jahr mit einem Ausbildungsgang begonnen, nicht mehr wie bisher im Frühling und im Herbst.
1981/1982: Umzug ins neue Schulgebäude nach Gossau
1996: Start des ersten Lehrganges zu Fächergruppenlehrkräften (Umstrukturierung und Erweiterung der ganzen Ausbildung)
1997: Mitteilung über die Schliessung des Seminars auf Sommer 2005
2004: Letzte Diplomierung von Fächergruppenlehrkräften für die Primarstufe
2005: Letzte Diplomierung von Fächergruppenlehrkräften für die Oberstufe
Tätigkeitsbereich (Behördenkompetenzen)
Der Hauptauftrag des AHLS lautete: "Das Arbeits- und Hauswirtschaftslehrerinnenseminar bereitet auf den Beruf der Handarbeits- und Hauswirtschaftslehrerin für die Volksschule im Kanton St.Gallen vor". (Mittelschulgesetz, Art. 20)
Der ordentliche Ausbildungsgang schloss an die dritte Sekundarklasse an, umfasste vier Jahreskurse und führte zur Diplomprüfung. (Vor dem Eintritt hatte die Schülerin ein Praktikum zu bestehen.) Das AHLS konnte ausserdem in einem ausserordentlichen Ausbildungsgang Berufsleute mit abgeschlossener Ausbildung auf den Beruf der Handarbeits- und Hauswirtschaftslehrerin für die Volksschule im Kanton St.Gallen vorbereiten.
In administrativen Belangen (z.B. Budget, Bauplanung, Informatik) war das AHLS dem Amt für Mittelschulen im Erziehungsdepartement angegliedert, in sämtlichen pädagogischen und personellen Fragen (z.B. Genehmigung von Lehrplänen und Jahresberichten, Aufsicht über Unterricht sowie Aufnahme- und Diplomprüfungen, Behandlung von Rekursen, Wahlgeschäfte inkl. Einstellung von Hauptlehrkräften) dem Erziehungsrat (ER). Dieser wurde in seinen Aufgaben unterstützt bzw. entlastet durch eine von ihm gewählte Aufsichtskommission, die von einem Mitglied des ER präsidiert wurde.
Administrative Strukturen
Geleitet wurde das Seminar durch eine Rektorin, die schulintern durch folgende Organe und Personen unterstützt wurde: Sekretariat; Verwaltung; Hausdienst; Prorektorate (2); Rektoratskommission; Abteilungskonferenzen (3); Lehrerkonvent; Klassenlehrpersonen; Schülerinnenrat; Konsultativorgan
Parallelüberlieferungen
Protokolle/Akten:
- Erziehungsrat: Die in den Kompetenzbereich des ER fallenden Aufgaben rund um das AHLS (Genehmigung von Amts- und Jahresberichten, Lehrplänen, Prüfungswesen) sind auch in den Protokollen und Akten des ER abgebildet, welche im StASG traditionellerweise integral aufbewahrt werden. Sie liegen dort in Bezug auf das AHLS allerdings nicht in kompakter, sondern in zeitlich sehr disparater Form vor.
- ED: Analoges zum ER gilt - inkl. die zuletzt gemachte Einschränkung - für die wichtigsten Unterlagen administrativer Art, die auch im ED (Amt für Mittelschulen) vorliegen, die finanziellen Eckdaten zum AHLS (Budget/Jahresrechnung) zusätzlich in der Staatsrechnung über die gesamte Verwaltung, dort allerdings nur in summarischer Form.
- Fachkonferenzen: Die wichtigsten Unterlagen (Protokolle) zu kantonalen Fachkonferenzen (Kant. Rektorenkonferenz KRK bzw. Seminarleiterkonferenz SLK) dürften auch via die Akten von ED und/oder ER gesichert sein; eher unwahrscheinlich ist die Überlieferung bei den Schweizerischen Treffen der AHLS-Leitenden sowie beim kant. Verband der Arbeits- und Hauswirtschaftslehrerinen KAHLV (Gewerkschaft).
Amtsdruckschriften:
- Jahresberichte: Seit 1972 meist in gedruckter Form, enthaltend die wichtigsten Fakten und Zahlen pro Schuljahr (u.a. Jahreschronik, SchülerInnenstatistik, Verzeichnis der Lehrkräfte. (vgl. StASG, ZA 176)
- Amtsbericht der Regierung: Jährliche Angaben zu Lernenden, Aufnahme- und Abschlussprüfungen (StASG, ZA 003)
- Schülerinnenverzeichnis: im StASG ab Jahrgang (1970) vorliegend (ZA 177)
Statistiken:
- SchülerInnenstatistik: vgl. die Jahresberichte.
Literatur:
Bruderer Christoph: 100 Jahre AHLS Gossau SG - Seminar für Fächergruppenlehrkräfte 1898-1998, Gossau 1998, 42 S. (Jubiläumsschrift, ZA 178)
Internet/Intranet:
Die Homepage http://www.ahls.ch legte das Schwergewicht auf die Vermittlung aktuell gültiger Informationen zu Ausbildungsgängen, Personal, Veranstaltungen usw.
Bewertung der organisatorischen Gesamtfunktion
Rein hierarchisch gesehen nahm das AHLS innerhalb des Erziehungsbereichs bloss eine untergeordnete Position ein, die durch die parallele Anbindung an gleich zwei vorgesetzte Organe (Erziehungsrat und Erziehungsdepartement) noch verstärkt wurde. Gleichzeitig ist jedoch anzunehmen, dass das AHLS gerade durch diese nicht eindeutige institutionelle Zuordnung, aber auch durch seinen eigenen Standort abseits der Zentralverwaltung, immer eine gewisse Eigenständigkeit und Unabhängigkeit bewahren konnte. Ausserdem ist zu beachten, dass dem AHLS als zentrale Ausbildungsstätte für die Arbeits- und Hauswirtschaftslehrkräfte des Kantons eine wichtige Stellung bezüglich der Ausbildung einer bestimmten Berufsgruppe bzw. eines bestimmten Berufsbildes im Kanton St.Gallen zukam, insbesondere auch aus frauen- und geschlechterspezifischer Perspektive.
Historische Kriterien
Geht man davon aus, dass die heranwachsenden Generationen durch die Schule und durch die darin vermittelten Inhalte und Werte eine entscheidende Prägung erfahren, so kommt der Kenntnis von Organisation und Konzeption der LehrerInnenbildung indirekt eine grosse Bedeutung für das Verständnis der sozialen Verhältnisse und Entwicklungen zu. Vor diesem Hintergrund bildet die Sicherung des AHLS-Bestandes eine wichtige Voraussetzung für das Verständnis der Ausbildung einer bestimmten Berufsgruppe bzw. eines bestimmten Berufsbildes, insbesondere auch aus frauen- und geschlechterspezifischer Perspektive.
Von besonderem Interesse sind diesbezüglich Lehr- und Stundenpläne, Schulordnungen und Reglemente, Jahres- und Amtsberichte, Protokolle.
Rechtliche Kriterien
a) Noten- und Diplomunterlagen: Mit der Zunahme von Brüchen im Erwerbsleben (infolge Stellen- oder Berufswechsel, Wiedereinstieg ins Erwerbsleben u.a.) und der damit einhergehenden wachsenden Bedeutung des Nachweises früherer Ausbildungen wird dieses Bedürfnis in Zukunft eher noch zunehmen.
(Auf Wunsch der AHLS-Leitung werden die Noten- und Diplomunterlagen weiterhin in Gossau aufgewahrt und durch die Pädagogische Hochschule verwaltet. Das Staatsarchiv erhebt einzig Anspruch auf jene Diplomunterlagen, die den Zeitraum vor 1970 betreffen. Für die neueren Unterlagen (ab 1970) ist hingegen eine spätere Ablieferung ans StASG denkbar, wobei dies dann aber in einer speziellen Vereinbarung geregelt werden müsste.)
Was die Rechtslage anbelangt, so vertrat der Rechtsdienst des ED in einem analogen Fall (Schule für Pflegeassistenz am Kantonspital St.Gallen) die Auffassung, dass - obschon dies rechtlich nirgends explizit geregelt sei! - im Zusammenhang mit kantonalen Schulen generell davon auszugehen sei, dass "die Beweislast, ob einer Person im konkreten Fall ein Diplom ausgestellt wurde, (...) sofern der Bezug zu einer öffentlich-rechtlichen Anstalt erstellt ist, die fragliche Ausbildungsstätte tragen" dürfte. Dies gelte jedenfalls solange, als die Person hinsichtlich ihrem wirtschaftlichen Fortkommen Rechte geltend machen kann. Es empfehle sich deshalb aus rechtlicher Sicht, Abschlussdiplome und Schulzeugnisse wenigstens solange zu archivieren, als die Erwerbstätigkeit bzw. -fähigkeit der betreffenden Person andauert.
b) In rechtlicher Hinsicht ist ausserdem auf die übliche 10-jährige Aufbewahrungspflicht für Geschäftsbücher/ rechnungsrelevante Unterlagen gemäss OR zu verweisen.
c) Nicht aus rechtlicher, aber aus praktischer Sicht und im Sinne der Wahrung der Interessen ehemaliger SeminaristInnen dürfte das vorliegende Unterlagenangebot ferner von einem gewissen Interesse sein im Hinblick auf den Wunsch nach Klassen- und Adresslisten, evtl. Foto- und Dokumentationsmaterial für Klassenzusammenkünfte und Diplomjubiläen.
d) Ebenso besteht seitens der Schulbehörden bezüglich der Lehrerdossiers ein praktisches Bedürfnis nach Aufbewahrung im Hinblick auf die Abfassung von Reden und Schriften anlässlich von Ehrungen, Pensionierungen, Todesfällen usw.
Vereinbarung
Da es sich beim Arbeits- und Hauswirtschaftslehrerinnenseminar, Gossau (AHLS) um eine zum Zeitpunkt des Bewertungs- und Ablieferungsverfahrens kurz vor der Auflösung stehende Dienststelle handelte, erübrigte sich der Abschluss einer an dieser Stelle üblichen, auf künftige Unterlagenangebote zielenden Vereinbarung. Stattdessen sind im Folgenden die anlässlich der letzten Ablieferung vom Jahr 2005 mit dem Seminar vereinbarten Bewertungsentscheide festgehalten:
Dauernde Aufbewahrung (Ablieferung ans Staatsarchiv )
- Ausgewählte Unterlagentypen von historischer Relevanz, namentlich: Schulordnungen, Reglemente; Lehr- und Stundenpläne; Jahres- und Amtsberichte; Protokolle von ER und Aufsichtskommission, Schulleitung, Lehrerkonvent; Gebäude- und Baupläne ; sämtliche Unterlagen älter als 1931.
- Unterlagen mit dokumentarischem Wert für ehemalige SchülerInnen: SchülerInnenverzeichnisse; audiovisuelle Unterlagen (Fotos, Dias, Filme, Videos u.a.) zu einzelnen Klassen, Schulereignissen (Begründung: vgl. oben Punkt 13 und in Fortsetzung der bisherigen Übernahmepraxis [Schülerverzeichnisse])
- Personalunterlagen von Lehrerinnen, die nach langjähriger Tätigkeit aus dem Schuldienst ausgeschieden sind.
- Amtsdruckschriften: nach Bedarf von Staatsarchiv/Kantonsbibliothek
Befristete Aufbewahrung (durch die Pädagogische Hochschule in Gossau):
Da die Pädagogische Hochschule die Gebäude des AHLS in Gossau übernimmt, instruiert die AHLS-Leitung die zuständige Stelle der Pädagogischen Hochschule spätestens per Auflösedatum über ihre Aufgaben bei der Erstellung von Diplomnachweisen und Ähnlichem, über Aufbewahrungsfristen und weitere archivisch und rechtlich relevante Gesichtspunkte (Datensicherheit, Datenschutz, Raumklima u.a.).
- Notenlisten: Aufbewahrung bis 50 Jahre nach Diplomierungsdatum (in Anwendung der Anweisungen des ED-Rechtsdienstes), anschliessend Kassation (unter Wahrung der Vorschriften). Im Hinblick auf die Erbringung von Nachweisen von am Seminar absolvierten Ausbildungen erfolgt diese temporäre Aufbewahrung durch die Pädagogische Hochschule.
- Lehrerdossiers (Personalakten der Lehrkräfte): Aufbewahrung bis 100 Jahre nach Geburtsdatum. Ausnahme (siehe Regelung oben betreffend Dossiers von pensionierten Lehrerinnen mit langjährigem Schuldienst.)
- Rechnungsrelevante Unterlagen im Sinne von OR Art. 957-963 (SR 220) und der Eidg. Geschäftsbücherverordnung GeBüV (SR 221.431): Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren, anschliessend Kassation (langfristig fehlende rechtliche und historische Relevanz ).
Kassation (Vernichtung durch die Dienststelle):
- Unterlagen aus dem ED (Begründung: Parallelüberlieferung)
- Unterlagen aus schweizerischen und kantonalen Fachkonferenzen, z.B. der Kant. Rektorenkonferenz KRK, Seminarleiterkonferenz SLK, Schweiz. Konferenz der Direktoren von Lehrerbildungsanstalten (Begründung: geringer Überlieferungswert im Kontext des Seminars, teilweise Parallelüberlieferung via ED)
- Korrespondenzakten, die vom Staatsarchiv als nicht archivwürdig bezeichnet wurden (insbesondere die Serie "allgemeine Korrespondenz")
- Detailunterlagen der einzelnen Kandidatinnen zu Aufnahmeprüfungen (Ausnahme: ausgewählte Jahrgänge)
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Sachakten (30 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Uneingeschränkt